Forschungsprojekt Pflegeforensik
Motivation
Pflegebedürftige sind von der Unterstützung und Versorgung durch Angehörige und Freunde, aber insbesondere auch von Pflegediensten in hohem Maße abhängig. Dies birgt auch Risiken, insbesondere wenn die Pflege überhaupt nicht oder nur unzureichend erfolgt. Häufig gehen fehlende Leistungen auch mit Pflegebetrug einher, z.B. wenn die Versorgung abgerechnet, aber nicht erbracht oder die Pflege aufgrund unzureichender Qualifikation nicht fachgerecht durchgeführt wird. Gleichzeitig sind die Betroffenen selbst häufig nicht in der Lage, die Abrechnungen zu prüfen und fehlende Leistungen anzuzeigen. Auch in der Strafverfolgung stellt die Prüfung der heterogenen und per Hand geführten Dokumentationen eine besondere Herausforderung dar.
Ziele und Vorgehen
In dem Projekt „PflegeForensik“ wird ein intelligentes Unterstützungssystem zum automatisierten Erkennen, Erfassen und Auswerten von Daten für die Prüfung von Verdachtsfällen von Pflegebetrug durch die Ermittlungsbehörden erarbeitet. Durch innovative Verfahren sollen handschriftliche und tabellarische Einträge in Leistungsnachweisen, Touren- und Dienstplänen digitalisiert werden. Spezielle Algorithmen ermöglichen einen automatisierten Abgleich der Dokumente und helfen, Auffälligkeiten in den Abrechnungen zu erkennen. Im Projekt wird das System von den Strafverfolgungsbehörden anhand konkreter Fälle getestet.
Innovationen und Perspektiven
Pflegebetrugsfälle gefährden nicht nur das Leben der Betroffenen, sie sind auch mit einem großen volkswirtschaftlichen Schaden verbunden. Durch das Unterstützungssystem werden Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, diese Fälle schneller aufzudecken und dem zunehmenden Pflegebetrug entgegenzuwirken. Dies dient vor allem dem verbesserten Schutz und der Versorgung von Pflegebedürftigen. Das System soll auch für die Prüfung von Abrechnungsunterlagen bei Kranken- und Pflegeversicherungen einsetzbar sein.
Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig vom 1. Oktober 2021
Presseinformation des Fraunhofer Instituts vom 1. Oktober 2021
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 1. Oktober 2021
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