Neuerungen zu Lenk- und Ruhezeiten
Frau Schöhl von der Landesdirektion Sachsen brachte die aktuellen Neuerungen zu Lenk- und Ruhezeiten mit. Angenehm, dass hierzu auch gleich praktische Beispiele serviert werden:
Wann muss denn ein Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut sein? Welche Ausnahmen gelten für Land- und forstwirtschaftliche Maschinen, die bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren können? Warum darf ein Pannenhilfefahrzeug ohne Fahrtenschreiber nur abschleppen, nicht schleppen? Warum darf ein Tiertransport ohne Fahrtenschreiber seine Ladung nicht direkt vom Stall zum Schlachter bringen? Was muss ein Busfahrer beachten, der zur Rast nebenbei Würstchen und Getränke verkauft?
Inzwischen wurden die Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr überarbeitet. Sie sind nun in der Form transparenter, dass auch Auslegungsfragen beleuchtet werden. Was jedoch auch dieses Heft nicht vermag, ist die Harmonisierung von Auslegungsfragen zwischen den einzelnen EU-Staaten.
Ein Beispiel aus dem Baustellengeschehen zeigte auf, welch riesige Folgen kleine Unterschiede in den Generationen der verbauten Fahrtenschreiber haben. Ein Lkw-Fahrer lässt durch einen Fertiger Asphalt entladen. Dabei schiebt der Fertiger den Lkw Stück für Stück nach vorn und lässt ihn rollen. Wer bereits einen Fahrtenschreiber ab 2011 verbaut hat, spart sich unter Umständen bis zu einer halben Stunde Lenkzeit, weil diese im Gerät freizügiger registriert wird als bei älteren Modellen.
Ganz neu sind smarte Fahrtenschreiber, die seit Mitte 2019 in neu zugelassenen Lkw verbaut werden müssen. Die ersten Erfahrungen werden wohl Anfang 2020 gleich beim ersten Fernfahrerstammtisch des neuen Jahres vermittelt.