1. Navigation
  2. Inhalt
Inhalt

Verkehrspolizeiinspektion

Zum 1. Februar 2017 wurde im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Görlitz eine Verkehrspolizeiinspektion mit Sitz in Bautzen eingerichtet. Zur Inspektionen gehören das Autobahnpolizeirevier, ein Ermittlungsdienst, ein Verkehrsunfalldienst und ein Verkehrsüberwachungsdienst.
  • Besucheradresse:
    Verkehrspolizeinspektion
    Käthe-Kollwitz-Straße 15 - 17, Haus 41
    02625 Bautzen
  • Telefon:
    +49 3591 367-0
  • Telefax:
    +49 3591 367-106
  • E-Mail:
  • E-Mail senden
  • Hinweise zum Mail-Versand

Aufgaben der Verkehrspolizeiinspektion

Die Aufgabe einer Verkehrspolizeiinspektion besteht in der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum. Verkehrsunfälle sollen durch Präventionsaktionen grundsätzlich verhindert und in dem Fall, dass ein Unfall tatsächlich geschehen ist, professionell aufgenommen und ausgewertet werden.

Während das Autobahnpolizeirevier das Tätigkeitsfeld auf der Bundesautobahn 4 als Transitstrecke für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr sowie den Individualverkehr im Auge hat, sind die Organisationseinheiten „Verkehrsunfalldienst“ und „Verkehrsüberwachungsdienst“ für den gesamten Direktionsbereich der Polizeidirektion Görlitz verantwortlich. Als Fachdienststelle werden bei der Verkehrspolizeiinspektion spezifische Deliktsfelder bearbeitet, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.

Der Fahrzeugpark der Verkehrspolizeiinspektion ist vielseitig und explizit auf die mannigfachen Aufgaben unserer Organisationseinheit zugeschnitten. Transporter mit spezieller Technik für die Unfallaufnahme und der Verkehrsüberwachung, schwere Funkstreifenwagen, Transporter mit einer sogenannten Wenipol-Anlage (LED-Anzeige von Verkehrszeichen), zivile Videomesswagen, Fahrzeuge zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung sowie Motorräder runden die notwendige Ausrüstung ab.

Seit dem 2. Dezember 2002 findet an jedem ersten Mittwoch im Monat an der Rastanlage Oberlausitz-Nord in Richtung Dresden ein Fernfahrerstammtisch statt, welcher unter der Leitung und Eigeninitiative des stellvertretenden Leiters der Verkehrspolizeiinspektion, Erster Polizeihauptkommissar Hottinger, ins Leben gerufen wurde. Bei den Zusammenkünften der Fernfahrer, Unternehmer, Disponenten mit den Sicherheitsorganen wie Polizei, Bundesamt für Güterverkehr, Amt für Arbeitsschutz (ehemals Gewerbeaufsichtsamt) sowie den Vertretern von Gerichten, Staatsanwaltschaft und Landratsämtern werden immer wieder interessante Themen angesprochen und gegenseitiges Verständnis geweckt. Problemfelder werden so zeitnah erkannt und es kann gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Infolge der gemeinsamen Beratungen konnten bereits drei große Bereiche für die Verkehrssicherheit national und international einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden:
  • Einrichtung sogenannter Schnee- & Eisgerüste zur Entfernung der gefährlichen Dachlasten
  • Einrichtungen von sogenannten DocStop, einer Möglichkeit der medizinischen Unterwegs-Versorgung von Berufskraftfahrern
  • Erstellung von Spiegel-Einstell-Plätzen gemäß Vorgabe für alle Lkw der Klassen N2 und N3

Die Verkehrspolizeiinspektion führt auch regelmäßig unterschiedliche Aktionen zur Verkehrsüberwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch. Dabei werden zivile Reisebusse angemietet, um auf „Augenhöhe“ mit den Brummifahrern darauf zu achten, ob irgendwelche „verbotenen Nebentätigkeiten“ in den Fahrerkabinen getätigt werden (z.B. Papiere sortieren, Nahrungszubereitung und -aufnahme, Zeitung lesen, Pediküre, etc.). Diese Dinge werden videografisch festgehalten; weitere Einsatzkräfte halten dann die Betroffenen an und konfrontieren sie mit ihrem Fehlverhalten.

Hierzu gehört auch die enge Zusammenarbeit mit der Polizeihubschrauberstaffel. Mitflieger teilen dem Bodenpersonal mit, wo, welche Fahrzeugführer Verstöße z. B. gegen das Überholverbot oder wegen zu geringem Sicherheitsabstand mit dem „Fliegenden Auge“ dokumentiert werden konnten. Auch hier erfolgt eine sofortige Ahndung durch Anhalten der Betroffenen.

Viele Unternehmer schicken ihre Fahrer mit maroden Fahrzeugen auf die Reise und gefährden so nicht nur ihre Fahrer sondern auch andere unbeteiligte Fahrzeugführer. Wenn solche „Schrott-Laster“ festgestellt und aus dem Verkehr gezogen werden, prüfen die Fachleute der Verkehrspolizeiinspektion stets auch die Möglichkeit der Einleitung eines sogenannten Verfallverfahrens. Der Unternehmer hat sich durch den Einsatz eines solchen Fahrzeuges einen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil verschafft. Der daraus erwachsene wirtschaftliche Gewinn kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen durch die Polizei „abgeschöpft“ werden, so dass die „Strafe“ für den Spediteur durchaus höher ausfällt, weil so zur üblichen Ahndung im Rahmen des Bußgeldverfahrens noch der finanzielle Verlust der erwirtschafteten Gewinns kommt.

Dies trifft auch auf Unternehmer zu, die ihre Fahrer dazu animieren, gegen das sogenannte Sonn- und Feiertagsfahrverbot zu verstoßen. Den Fahrern droht hierfür ein Bußgeld von bis zu 120 Euro; dem Unternehmer hingegen sogar ein Bußgeld von bis zu 570 Euro. Jährlich stellt die Verkehrspolizeiinspektion ca. 230 entsprechende Fälle fest, bei denen sich der Spediteur einen Wettbewerbsvorteil erschleicht, da er die Fahrer ohne gültige Ausnahmegenehmigung auf den Weg schickt.


Marginalspalte

Leiter

POR Frank Wobst

Polizeioberrat Frank Wobst