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Entschädigung für Opfer von extremistischen Übergriffen

Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes Mittel zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe zur Verfügung gestellt. Diese freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen zu verstehen.

Zugleich soll mit ihr ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung der Härteleistung im Einzelfall erfolgt aus humanitären Gründen als freiwillig übernommene Soforthilfe des Staates. Die Härteleistung wird nach Billigkeitsgrundsätzen als einmalige Kapitalleistung gewährt.

Unter extremistischen Übergriffen sind insbesondere rechtsextrem, fremdenfeindlich, antisemitisch, islamistisch oder linksextrem motivierte Körperverletzungen zu verstehen. Ein Übergriff kann auch in Fällen massiver Bedrohung oder Ehrverletzung gegeben sein.

Entschädigungsleistungen werden auf Antrag gewährt. Die Antragstellung erfolgt mittels eines amtlichen Formulars, das Ihnen auf Anforderung zugesandt wird oder auf der Internetseite des Bundesjustizamtes abgerufen werden kann.

Das ausgefüllte Antragsformular ist unterschrieben zu richten an das:

Bundesamt für Justiz
Referat III 2
53094 Bonn