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Cold Case - Mord zN Miljan GRUJICIC im Jahr 2002 in Offenbach am Main

Plakat
(© Polizei Hessen )

Die Generalsstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Südosthessen bitten um Ihre Mithilfe!
 
Am Samstag, 23. November 2002, um 23:35 Uhr, wurde der Mitinhaber der Diskothek "Madonna" Miljan GRUJICIC in der Bahnhofstraße 14-16 in Offenbach am Main durch mehrere Schüsse aus einer Pistole tödlich verletzt.

Die Tat ereignete sich während des laufenden Geschäftsbetriebs im Hinterhof der Diskothek. Miljan GRUJICIC kam unmittelbar vor der Tat mit seinem PKW, einem silbernen Mercedes Benz CL 500, auf dem Hinterhof der Diskothek an.

Der Verbleib der mutmaßlichen Tatwaffe, eine Crvena Zastava, ist bislang ungeklärt.

 



 

Die Generalsstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Südosthessen bitten um Ihre Mithilfe!

 
  • Können Sie Angaben zu den Tatumständen und dem Täter / den Tätern machen?
     
  • Können Sie etwas zum Verbleib der möglichen Tatwaffe oder deren Herkunft mitteilen?
     
  • Haben Sie Informationen über den Verbleib eines schwarzen Notizbuches, das dem Opfer gehört haben soll?


Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten sich an das


Polizeipräsidium Südosthessen
Kriminaldirektion – K 11 Offenbach / SOKO 20-11
Spessartring 61 in 63071 Offenbach am Main
Telefon: +49 (0) 69 80 98 41 18


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

 


Fahndungsplakate in deutscher und in serbischer Sprache

Fahndungsplakat in deutscher Sprache
(© Polizei Hessen )


Fahndungsplakat in serbischer Sprache
(© Polizei Hessen)




*Zur Erlangung von sachdienlichen Hinweisen, die zur Ergreifung und Festnahme des/der Täter führen, wird seitens der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro) ausgesetzt.
Die Auslobung gilt unbefristet bis auf Widerruf.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Die Auszahlung einer Belohnung kommt nicht in Betracht bei Polizei- und Justizbediensteten sowie bei Angehörigen anderer Behörden, die in Erfüllung ihrer Berufspflichten handeln.
Die Zuteilung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.