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Polizeiliche Aufgaben

Bergung eines PKW aus der Elbe
PKW-Bergung

Neben dem schifffahrtspolizeilichen Vollzug nehmen die Polizeibeamten zudem andere Aufgaben nach dem sächsischen Polizeigesetz wahr.

Da sich der Dienstbezirk der Wasserschutzpolizei auch auf den Uferbereich der Elbe


bis zur nächsten, dem Flussverlauf parallel führenden Straße im Sinne § 3 SächsStrG erstreckt, sind die Beamten in blauer Uniform nicht nur auf dem Wasser, sondern auch im öffentlichen Straßen- und Wegenetz präsent.

Nach dem sächsischen Polizeigesetz nimmt die Wasserschutz-
polizei beispielsweise Aufgaben wahr wie

  • Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung
     
    Aufgrund der täglichen schutzpolizeilichen Streifentätigkeit auf dem Wasser und zu Land können oft Gefahren für die öffentliche
    Sicherheit oder Ordnung schnell erkannt und abgewehrt werden -
    sei es bei Gewässerverunreinigungen, bei Hochwasser, in den
    Häfen oder an den Anlegestellen. Die polizeiliche Präsenz vor Ort
    trägt zudem vorbeugenden Charakter und soll Straftaten wie bei-
    spielsweise Diebstähle von Wasserfahrzeugen verhindern.  
     
  • Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
     
    Als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft ermitteln die Polizeibeamten in Strafsachen mit der Ausnahme von Kapitalverbrechen.
    Sie verfolgen beispielsweise Diebstähle, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Verstöße gegen das Fischereirecht. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt die Bekämpfung der Umweltkriminalität ein.
     
  • Ermittlungen bei Bade- und Tauchunfällen
     
    Polizeibeamte der Wasserschutzpolizei sind aufgrund ihrer maritimen Ausbildung besonders mit den Gefahren des Wassers betraut. Viele  von ihnen sind zudem Rettungsschwimmer, einige Rettungs- und Bergungstaucher. Dieses know-how ist in der Ermittlungsarbeit unentbehrlich.
     
  • Tätigwerden für andere Stellen bei Gefahr im Verzug
     
    Die Polizeibeamten werden für die Bauaufsichtbehörde tätig, wenn beispielsweise die Sicherheit einer Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum nicht gewährleistet ist. Sie treffen vorläufige und unauf-schiebbare Maßnahmen für die Gesundheitsämter bei einer Seuchengefahr oder handeln für die Gewerbeaufsichtsämter bei festgestellten Verstößen im Arbeitsschutz.
     
  • Schutz privater Rechte, wenn u.a. ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts wesentlich erschwert wird
     
    In der Hauptsache werden von der Wasserschutzpolizei abgetriebene Boote sichergestellt, um den Eigentümer vor dem Verlust oder der Beschädigung der Sache zu schützen. Gleiches gilt bei einer  Kfz-Halterfeststellung zur Information des Fahrzeughalters, seinen Pkw vor dem drohenden Hochwasser vom ufernahen Parkplatz zu fahren. 

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