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Fortbildungsbereich 2 - Recht

Der Fortbildungsbereich Recht befasst sich kontinuierlich mit aktuellen Entscheidungen bezüglich des Verhaltens der Beamten vor Ort und verfolgt Neuerungen in der Gesetzgebung.
Wie in jedem Rechtsstaat ist unsere Polizei in der Ausübung ihres Amtes an das Gesetz gebunden und diesem verpflichtet. Darauf legen die Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei mit Eintritt in den Dienst auch einen feierlichen Eid ab, denn die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates müssen sich auf ihre Polizei verlassen können. Deshalb sind fundierte Rechtskenntnisse der essentielle Grundbaustein in Aus- und Fortbildung der Polizei.

Jede polizeiliche Situation ist anders, immer wieder muss neu eingeschätzt, rechtlich bewertet und über den eventuellen Einsatz von Zwangsmitteln entschieden werden. Das alles muss häufig im Bruchteil von Sekunden passieren. Deshalb muss polizeiliches Handeln ständig bezüglich seiner Rechtmäßigkeit reflektiert werden. Der Fortbildungsbereich Recht befasst sich kontinuierlich mit aktuellen Entscheidungen bezüglich des Verhaltens der Beamten vor Ort und verfolgt Neuerungen in der Gesetzgebung. Wir bieten vielfältige, teils sehr spezifische Schulungen und Seminare an, die unsere Beamtinnen und Beamte rechtlich auf dem Laufenden halten und sie befähigen, weiterhin gemäß ihrem, auf das Grundgesetz geleisteten Eid, rechtssicher zu handeln.

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