Fahndung nach Norman Volker FRANZ
(© Polizei NRW)
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und das Bundeskriminalamt Wiesbaden bitten um Unterstützung bei der Fahndung nach Norman Volker FRANZ, der weltweit wegen fünffachen Mordes gesucht wird.
Norman Volker FRANZ hatte wegen Doppelmordes eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Am 11.03.1997 gelang ihm die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Hagen. Er ist weiterhin dringend verdächtig, im Anschluss an seine Flucht, am 26.03.1997 in Weimar und am 21.07.1997 in Halle Raubüberfälle begangen und dabei 3 Menschen erschossen zu haben.
Bis zu seiner Festnahme am 24.10.1998 in Albufeira/ Portugal hat er dort zusammen mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind unter dem Namen Carsten Müller bzw. Michael Stuever gelebt. Er war dort in der Immobilienbranche tätig.
Seit seiner erneuten Flucht am 28.07.1999 aus dem Zentralgefängnis von Lissabon/ Portugal wird nach Norman Volker FRANZ weltweit wegen fünffachen Mordes gesucht.
Am 11.03.1997 gelang ihm die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Hagen. Er ist weiterhin dringend verdächtig, im Anschluss an seine Flucht, am 26.03.1997 in Weimar und am 21.07.1997 in Halle Raubüberfälle begangen und dabei 3 Menschen erschossen zu haben.
Bis zu seiner Festnahme am 24.10.1998 in Albufeira/ Portugal hat er dort zusammen mit seiner Frau und dem gemeinsamen Kind unter dem Namen Carsten Müller bzw. Michael Stuever gelebt. Er war dort in der Immobilienbranche tätig.
Seit seiner erneuten Flucht am 28.07.1999 aus dem Zentralgefängnis von Lissabon/ Portugal wird nach Norman Volker FRANZ weltweit wegen fünffachen Mordes gesucht.
Für weitere Informationen zur Fahndung folgen Sie bitte den LINKs:
► Polizei Nordrhein-Westfalen
► Fahndung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden
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Hinweise richten Sie bitte an das
LKA Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 939-6521
oder an jede andere Polizeidienststelle.
Fahndungsplakat des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen
(© Polizei NRW)
*Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme des Täters führen, ist eine Belohnung von bis zu 25.000 € ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.
Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.