ZEUGENAUFRUF - Ermittlungen gegen Mitglieder der terroristischen Vereinigung 'Nationalsozialistischer Untergrund - NSU'

Die Bundesanwaltschaft und das BKA wenden sich erneut mit der Bitte an die Bevölkerung, bei der weiteren Aufklärung der von der rechtsterroristischen Gruppierung - Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) - begangenen Straftaten mitzuwirken.
Auch nachdem im Dezember 2021 die Rechtskraft der Urteile von fünf Angeklagten im Strafprozess um die Taten des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) vor dem Oberlandesgericht München eingetreten ist, führen die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt die Ermittlungen in diesem bedeutsamen Verfahrenskomplex weiter fort.
Der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) konnten bislang acht vollendete Morde an türkischstämmigen Männern, ein Mord zum Nachteil eines griechischstämmigen Mannes sowie der Mord an einer Polizeibeamtin, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle nachgewiesen werden.
Umfassende Informationen auf der
Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt bitten um Ihre Mithilfe:
Wenn Sie sachdienliche Hinweise zu potenziellen Straftaten und/ oder Beteiligten des NSU haben, wenden Sie sich bitte an das
Bundeskriminalamt Meckenheim
Besucheradresse:Gerhard-Boeden-Straße 2
53340 Meckenheim
Telefon: +49 2225 89-22042
Webseite: Hinweisportal
- Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.