ZEUGENAUFRUF - Ermittlungen gegen Mitglieder der terroristischen Vereinigung 'Nationalsozialistischer Untergrund - NSU'
(© BKA)
Auch nachdem im Dezember 2021 die Rechtskraft der Urteile von fünf Angeklagten im Strafprozess um die Taten des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) vor dem Oberlandesgericht München eingetreten ist, führen die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt die Ermittlungen in diesem bedeutsamen Verfahrenskomplex weiter fort.
Der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) konnten bislang acht vollendete Morde an türkischstämmigen Männern, ein Mord zum Nachteil eines griechischstämmigen Mannes sowie der Mord an einer Polizeibeamtin, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle nachgewiesen werden.
Der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) konnten bislang acht vollendete Morde an türkischstämmigen Männern, ein Mord zum Nachteil eines griechischstämmigen Mannes sowie der Mord an einer Polizeibeamtin, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle nachgewiesen werden.
Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt bitten um Ihre Mithilfe:
Wenn Sie sachdienliche Hinweise zu potenziellen Straftaten und/ oder Beteiligten des NSU haben, wenden Sie sich bitte an das
Bundeskriminalamt Meckenheim
Telefon: +49 (0) 2225 89-22042
E-Mail: Hinweisportal
oder an jede andere Polizeidienststelle.