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Brandserie in Kamenz - Ermittlungsgruppe lobt 3.000 Euro* aus

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(© Polizei Sachsen )


Seit April 2024 ist es im Stadtbereich von Kamenz immer wieder zu Brandstiftungen und Sachbeschädigungen durch Feuer gekommen.

Die Brände

Insgesamt fielen sieben Fahrzeuge, neun Thuja-Hecken und eine Mülltonne dem Feuer zum Opfer. Aufgrund der Vielzahl der Brände wurde eine Ermittlungsgruppe gegründet.

Außerdem finden vermehrt Streifenfahrten im betroffenen Gebiet statt.

Im Mai 2024 brannten insgesamt fünf Autos, davon vier in Kamenz und eines in Oßling. Die Täter schlugen immer in den späten Abend- oder Nachtstunden zu. Durch das Feuer zerstört wurden am 15. Mai ein Opel Zafira, zwei VW Golf, ein Skoda Felicia und am 20. Mai ein Honda Jazz. Etwa 39.000 Euro Schaden entstand insgesamt.

In der Nacht zum 12. Juni 2024 brannten das 6. und 7. Fahrzeug in dieser Brandserie. Dieses Mal traf es einen Mercedes und einen Hyundai. Die Fahrzeuge standen im Kamenzer Herrental, in Höhe der dortigen Gedenkstätte. Der Notruf ging gegen 23 Uhr bei der Polizei ein. Die beiden Autos wurden komplett zerstört. Der Schaden betrug ins gesamt etwa 50.000 Euro.

 


Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:

 
  • Wer hat verdächtige Personen an den Tatorten oder in der Nähe gesehen?

    Dabei ist jeder Hinweis wichtig!

    • Sowohl Fahrzeugbewegungen, egal ob Autos, Fahrräder, Mopeds oder auch auffällige Fußgänger können von Interesse sein.

    • Auch private Handyvideos oder Bilder von Hausüberwachungskameras können weiterhelfen. Sollten diese vorhanden sein, bitten die Ermittler darum, sie der Polizei zur Verfügung zu stellen.
       

Die Polizeidirektion Görlitz lobt für sachdienliche Hinweise, welche zur Aufklärung der Straftaten führen, bis zu 3.000 Euro Belohnung* aus.



 


Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich beim


Polizeirevier Kamenz
Poststraße 04 in 01917 Kamenz
Telefon: +49 (0) 3578 352-0


oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

 


*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.