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Korruption

Symbolbild Korruption
(© Polizei Sachsen)

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), die ihre Tätigkeit im Jahr 2004 aufnahm, ist zuständig für Ermittlungen in Fällen struktureller und in schweren Einzelfällen situativer Korruption. Die Zuständigkeit umfasst auch die Bearbeitung von Begleitdelikten (Untreue, Amtsdelikte u. a.), sofern die Tatumstände einen korruptiven Zusammenhang wahrscheinlich machen.
          

Die Zuweisung der Verfahren erfolgt durch den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen. Als situative Korruption werden Korruptionshandlungen bezeichnet, denen ein spontaner Willensentschluss zugrunde liegt, d. h., die Tatbestandsverwirklichung erfolgt als unmittelbare Reaktion auf eine dienstliche Handlung und unterliegt keiner gezielten Planung oder Vorbereitung.

Bei struktureller Korruption handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung(en) auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde(n). Es liegen demnach konkrete bzw. geistige Vorbereitungshandlungen vor, die eine Spontaneität der Handlung ausschließen.