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Polizeilicher Staatsschutz

Der Begriff Staatsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der inneren und äußeren Existenz des Staates, seiner Einrichtungen und Symbole dienen. In diese Aufgabe ist eine Vielzahl von Behörden und Institutionen eingebunden, so auch die Polizei. Im Gegensatz zum Verfassungsschutz, welcher die Beobachtung verfassungsfeindlicher Entwicklungen insbesondere im Extremismus- und Terrorismusbereich zur Aufgabe hat, befasst sich der Polizeiliche Staatsschutz mit der Verhütung (einschließlich Gefahrenabwehr) und Verfolgung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK), auch Staatsschutzkriminalität genannt.

Was ist politisch motivierte Kriminalität?

Das deutsche Strafrecht enthält eine Reihe von Tatbestandsbeschreibungen, deren Verwirklichung politische Bezüge beinhalten (Beispiel: Zeigen des Hitlergrußes). Andere Tatbestände sind ebenso der Staatsschutzkriminalität zuzuordnen, wenn die Motivation (subjektive Tatbestandsmäßigkeit) politische Hintergründe hat (Beispiel: Körperverletzung aus rassistischer/fremdenfeindlicher Einstellung heraus).

Zur Schaffung bundesweit einheitlicher Kriterien zur Beschreibung, Bewertung und Erfassung von Staatsschutzdelikten wurde zum 1. Januar 2001 ein "Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität" eingeführt. Das Definitionssystem PMK wurde in den Jahren 2002, 2004 und 2015 modifiziert bzw. neu strukturiert.

Politisch motivierte Kriminalität-rechts-

Rechtsextremismus
(© AdobeStock_thauwald-pictures)

PMK-rechts- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung ( z.B. nach Art der Themenfelder) einer "rechten" Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen.

Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind in der Regel als rechtsextremistisch zu qualifizieren.


Politisch motivierte Kriminalität -links-

Linksextremismus
(© Adobe Stock)

PMK-links- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung ( z.B. nach Art der Themenfelder) einer "linken" Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss.

Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu Anarchismus oder Kommunismus (einschließlich revolutionärem Marxismus) ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten Straftaten sind in der Regel als linksextremistisch zu qualifizieren.


Politisch motivierte Kriminalität-religiöse Ideologie-

Politisch motivierter Kriminalität -religiöse Ideologie- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine religiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war.

Politisch motivierte Kriminalität-ausländische Ideologie-

PMK-ausländische Ideologie- werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine aus dem Ausland stammende nichtreligiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war, insbesondere wenn sie darauf gerichtet ist, Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland zu beeinflussen. Gleiches gilt, wenn aus dem Ausland heraus Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland beeinflusst werden sollen.

Die Staatsangehörigkeit des Täters ist hierbei unerheblich.


Politisch motivierte Kriminalität-nicht zuzuordnen-

Nicht genehmigte Deminstration
(© AdobeStock)

Jeder Sachverhalt kann immer nur einem Phänomenbereich zugeordnet werden. Ist der Sachverhalt nicht unter den Phänomenbereichen PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie-, oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen- zu wählen.