Rauschgiftkriminalität
Die gemeinamen Ermittlungsgruppen Rauschgift im LKA
(© Polizei Sachsen)
Jeweils acht Beamtinnen und Beamte beider Dienststellen ermitteln seit mehr als 17 Jahren unter paritätischer Leitung und unter gemeinsamer Nutzung der bei Zoll und Polizei vorhandenen Ressourcen in der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift Sachsen (GER Sachsen) mit Sitz beim Landeskriminalamt in Dresden. Nicht selten verhängten die Gerichte aufgrund der erzielten Ermittlungsergebnisse langjährige Haftstrafen. Mit dieser Gemeinsamen Ermittlungsgruppe leisten Zollfahndung und Polizei einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Drogenkriminalität in Sachsen.
Ungeachtet der bisherigen Ermittlungserfolge und der im Freistaat insgesamt positiven Entwicklung im Deliktbereich Rauschgiftkriminalität ist der Großraum Leipzig ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Rauschgifthandel in Sachsen. Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Sachsen, der zuständigen Polizeidirektionen und des Zollfahndungsamtes Dresden wird die gesamte Region intensiv mit Betäubungsmitteln „versorgt“. Polizei und Zoll sehen daher übereinstimmend zeitnahen Handlungsbedarf, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Im Jahr 2010 wurde eine zweite Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift, die GER Westsachsen, ins Leben gerufen die paritätisch mit jeweils fünf Beamtinnen und Beamten der Zollfahndung und der Landespolizei besetzt ist und ihren Sitz in Leipzig hat. Die Präsidenten des Zollkriminalamtes und des Landeskriminalamtes Sachsen unterzeichneten seinerzeit eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Anlass für die Gründung einer zweiten Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift in Sachsen waren Erkenntnisse des Landeskriminalamtes Sachsen, der zuständigen Polizeidirektionen und des Zollfahndungsamtes Dresden, dass der Großraum Leipzig ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Rauschgifthandel in Sachsen ist.
Über die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur neuen GER Westsachsen hinaus haben beide Behörden vertraglich vereinbart, dass das Zollfahndungsamt Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ihre bereits bewährte und erfolgreiche Zusammenarbeit in der bisherigen Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift Sachsen mit Sitz in Dresden fortzusetzen. Die Ermittlungseinheit trägt ab sofort die Bezeichnung Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Ostsachsen (GER Ostsachsen).
Informationen zur Modedroge CRYSTAL
CRYSTAL ist eine Szenebezeichnung für die illegale synthetische Droge "Methamphetamin-hydrochlorid". Methamphetamin gehört zur Gruppe der "Weckamine". Hierzu zählen: Amphetamin, Methamphetamin, Ephedrin, MDMA, MDA.
Bei CRYSTAL handelt es sich um eine farb- und geruchlose, kristallisierte Erscheinungsform mit besonderer Reinheit. Die Kristalle erinnern an Kandiszucker, Bergkristalle, kleine Glas- oder Eisbrocken. Die Herstellung dieser Kristalle geht bereits auf Versuche von Chemikern in den 1940er Jahren zurück. Die ersten vermehrten Sicherstellungen gab es 1985 in den USA. Die üblichen Konsummuster sind das Inhalieren beziehungsweise Rauchen in einer Glaspfeife. Zum Teil werden die Kristalle auch zu Pulver zerstoßen und geschnupft. "Crystal" hat eine Wirkungsdauer von 12-70 Stunden und kann die Konsumenten aggressiv machen. Wegen seiner raschen und starken psychischen Suchtwirkung, die bereits nach Einnahme weniger Dosen einsetzt, ist diese Droge als überaus gefährlich einzustufen. Der Marktwert für Crystal in der Konsumentenszene liegt bei etwa 50 bis 65 Euro pro Gramm.
In der Konsumentenszene wird CRYSTAL auch als Pico, Petschko, Zoom, Tschecko, Meth, Bambinos, Beans, Perlik, Pernik, Hard Pep, Tschechen-Speed, Hitlers´sDrug, usw. bezeichnet. PERVITIN ist die tschechische Bezeichnung für Crystal.