Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
Stand: 17.04.2025, 08:30 Uhr
Durchsuchungsmaßnahmen durch das Landeskriminalamt Sachsen in Zeithain
Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen einen 16-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in einem eigens dafür eingerichteten Labor im Dachgeschoss seines Elternhauses in Zeithain mehrere Ampullen eines Gemisches aus Aconitin und Ricin hergestellt und aufbewahrt zu haben. Ricin ist eine biologische Waffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Die bisherigen Ermittlungen haben keine Hinweise erbracht, welchen Zweck der Beschuldigte mit der Herstellung der Substanzen verfolgte.
Seit dem frühen Morgen des 17. April 2025 durchsuchen Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen die Wohnung des Beschuldigten in Zeithain. Ziel ist die Sicherstellung sämtlicher giftiger Substanzen und sonstiger Beweismittel. Das Gelände ist derzeit großräumig – inklusive sämtlicher Zufahrtsstraßen – abgesperrt.
Ein Haftbefehl wurde nicht beantragt. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Haftgründe nach der Strafprozessordnung liegen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen – insbesondere auch unter Berücksichtigung der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes – nicht vor.
Über das Ergebnis der heutigen Maßnahmen werden die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen noch heute in einer weiteren Medieninformation informieren.