Wie man Wasserschutzpolizist in Sachsen wird
Zunächst einmal wird eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium bei der Polizei Sachsen benötigt. Nach erfolgreichem Abschluss können sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizei Sachsen für eine Stelle beim Fachdienst Wasserschutzpolizei bewerben. Hat die Bewerberin/der Bewerber das Auswahlverfahren gewonnen und den Zuschlag für die Stelle erhalten, erfolgt die Versetzung zur Wasserschutzpolizei. Die neuen Wasserschutzpolizisten müssen zunächst einen zwölfwöchigen theoretischen Lehrgang an der Wasserschutzpolizei-Schule in Hamburg absolvieren.
Die Erlangung anderer Berechtigungen, wie z. B. ein Radarpatent oder ein Funkzeugnis für die Schifffahrt, ist ebenso erforderlich. Zusätzlich spezialisieren sich die Wasserschutzpolizisten auf speziellen Gebieten wie z.B. Gefahrgutrecht oder Umweltrecht (z. B. Fischereirecht, Abfallrecht).
Die praktische Ausbildung auf dem Boot und die Erlangung des Dienstbootführerscheins erfolgen über Ausbilder bei der Wasserschutzpolizei in Sachsen selbst. Bis alle Berechtigungen erworben wurden, können auch mal zwei bis drei Jahre vergehen, weil das Dienstboot auch bei widrigen Wetterverhältnissen und unterschiedlichen Wasserständen sicher geführt werden muss.