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Polizei sucht unbekannten Tatverdächtigen nach Computerbetrug

Medieninformation: 243/2022
Verantwortlich: Dorothea Benndorf (db)
Stand: 01.06.2022, 12:24 Uhr

Ort:      Leipzig (Paunsdorf), Goldsternstraße 58
Zeit:     10.11.2021, gegen 10:00 Uhr
 

Nach vorangegangenem Diebstahl einer Geldbörse gebrauchte ein bislang unbekannter Tatverdächtiger die EC-Karte der Geschädigten unbefugt.

Am Mittwoch, dem 10. November 2021, wurde einer 75-Jährigen am Vormittag im Ortsteil Heiterblick die Geldbörse aus ihrer Tasche gestohlen. In dieser befand sich neben persönlichen Dokumenten und Bargeld auch eine EC-Karte. Mit dieser Karte wurde kurze Zeit später, gegen 10:00 Uhr desselben Tages, Bargeld an einem Geldausgabeautomaten in der Goldsternstraße in Leipzig-Paunsdorf abgehoben. Es entstand ein Vermögensschaden im niedrigen vierstelligen Bereich. Durch eine Überwachungskamera konnten Bilder des Unbekannten gesichert werden.

Trotz umfangreicher Ermittlungen konnten bisher keine weiteren Erkenntnisse zu dem unbekannten Tatverdächtigen gewonnen werden. Die Leipziger Polizei wendet sich nunmehr aufgrund eines richterlichen Beschlusses zur Suche nach dem Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit.

Wer erkennt den Mann auf den Bildern? Wer weiß, wo er sich regelmäßig aufhält? Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt oder dem unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich bei dem Polizeirevier Leipzig-Nord, Essener Straße 1 in 04129 Leipzig, Tel. (0341) 5935-0 zu melden.

 

Sie finden Abbildungen des Tatverdächtigen unter dem folgenden Link:

https://www.polizei.sachsen.de/de/90085.htm

 

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weisen wir auf Folgendes hin:

Die Veröffentlichung der Abbildungen erfolgt in der regionalen Presse im Großraum Leipzig und auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden.

Die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z.B. Auftritte in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstige Internetangebote, wird in Form von Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden gestattet.


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