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Diebstahl oder Fund eines Fahrrads

Fahrraddiebstahl

Symbolbild
(© PD Leipzig)

Sollten Sie den Diebstahl Ihres Fahrrads feststellen, ist es wichtig, dass Sie Strafanzeige erstellen. Erst dann kann die Polizei entsprechend reagieren. Dies können Sie online oder in jeder Polizeidienststelle erledigen. Nach der Anzeigenerstattung erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung bzw. eine Vorgangs-ID, die Sie für Ihre Unterlagen und die Versicherung benötigen.

Woran Sie denken sollten ...

  • Die Polizei benötigt bei der Anzeigenaufnahme einige Unterlagen von Ihnen. Bitte bringen Sie zur Anzeigenerstattung Ihren Personalausweis und Eigentumsnachweise (Kaufverträge) und den Fahrradpass mit.
  • Wichtig für die Anzeige sind Angaben zum möglichen Tathergang und zu Tatzeiten. Hierfür können sie das Online-Formular zu Rate ziehen und sich gegebenfalls Notizen fertigen.

Wie geht es weiter?

  • Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. In der Regel wird dies die Einleitung einer Fahndung sein.
  • Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet.
  • Sollten noch Fragen offen sein, ist es möglich, dass Sie durch den Sachbearbeiter angeschrieben und nochmals vorgeladen werden.
  • Sollte Ihnen nachträglich etwas einfallen, können Sie dies entweder anhand der Vorgangs-ID online oder unter Angabe der Tagebuchnummer schriftlich ergänzen.
  • Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit.
  • Bei einer online erstatteten Strafanzeige, können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen. In jedem Fall werden Sie jedoch schriftlich über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.

Fund eines fremden Fahrrads

Sie haben ein fremdes Fahrrad unangeschlossen im öffentlichen Raum entdeckt? Dann gilt es zunächst zwei wichtige Fragen zu klären:
  • Hegen Sie den Verdacht einer Straftat? Das Rad könnte gestohlen worden sein?

Wenn die Antwort „Ja“ lautet, informieren Sie das für Sie zuständige Polizeirevier, das Sie hier finden https://www.polizei.sachsen.de/de/reviere.asp. Bitte nutzen Sie hierfür nicht den Notruf der Polizei.

Über die Rahmennummer und die Codierung erfolgt dann eine Fahndungsprüfung. So kann schnell geklärt werden, ob das Fahrrad entwendet wurde und wer der tatsächliche Eigentümer ist.

Da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt sein Rad anzuschließen, ist ein unangeschlossenes Rad allein kein Grund für einen Polizeieinsatz. Ist das Rad jedoch besonders hochwertig und Sie befürchten, dass es entwendet werden könnte, weil der Besitzer vergessen hat, es anzuschließen und seit längerer Zeit nicht zurückkommt, können Sie die Polizei informieren.