![PKS Freistaat Sachsen 2020](bilder/Landesportal/DB20XGrafik.jpg)
(© Polizei Sachsen, LKA)
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Die bekanntgewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. unabhängig von den bearbeitenden Dienststellen und vom Wohnort der Tatverdächtigen.