Corona-Notfall-Verordnung: Bei Verstößen drohen Bußgelder
Sächsische Polizeibeamtinnen und -beamte kontrollieren auch die Einhaltung der Corona-Bestimmungen. (Archivbild)
(© Polizei Sachsen)
So werden beispielsweise bei der Vorlage einer unrichtigen Test-, Genesenen- oder Impfbescheinigung 200 Euro Bußgeld fällig. Bei der Teilnahme an einer Zusammenkunft, die die zulässige Personenanzahl überschreitet, beträgt das Bußgeld 250 Euro. Die Durchführung einer unzulässigen Versammlung ist mit 1.000 Euro belegt. Für das Nichttragen des vorgegebenen Mund-Nasen-Schutzes muss mit 100 Euro Bußgeld gerechnet werden. Auch auf Geschäfts- oder Betriebsverantwortliche können bei Verstößen hohe Bußgelder zukommen.
Alle Informationen zum aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie auf coronavirus.sachsen.de.
Verstärkte Corona-Kontrollen durch die sächsische Polizei
Sächsische Polizeibeamtinnen und -beamte werden auch in den kommenden Wochen Corona-Kontrollen durchführen. Hierbei stehen die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, die Ausgangsbeschränkungen ab 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages für sogenannte Hotspot-Gebiete sowie die Gastronomie und deren begrenzte Öffnungszeiten zwischen 6:00 und 20:00 Uhr im Fokus. Auch Geschäfte werden weiterhin regelmäßig Kontrollen unterzogen.
Beispielsweise werden in der Polizeidirektion Dresden bis auf weiteres täglich Einsatzkräfte ausschließlich für die Corona-Kontrollen eingesetzt – dafür werden unter anderem die ursprünglich für die Absicherung der Weihnachtsmärkte geplanten Beamtinnen und Beamten genutzt. Doch auch in ganz Sachsen gibt es Kontrollen: Bereits vergangene Woche, vor der Einführung der Notfall-Verordnung, gab es insgesamt 211 Einsätze mit gemischten Kontrollteams. Diese Teams bestehen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheits- und Ordnungsamtes und werden durch die Polizei unterstützt. Dabei wurden 1388 gewerbliche Einrichtungen und fast 700 Personen kontrolliert. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden insgesamt 678 Verwarnungen und Bußgelder ausgesprochen beziehungsweise verhängt.
Die sächsische Polizei appelliert auch weiterhin, ausreichend Abstand zu halten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und sich an die Corona-Maßnahmen zu halten. Alle Informationen rund um das Thema Coronavirus und zu den aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie auf coronavirus.sachsen.de.