Unkrautvernichtung mit Feuer – keine gute Idee!
Unkraut mit den Händen zu entfernen, ist immer noch die sicherste Variante.
(© Pixabay)
Für Gartenbesitzer herrscht derzeit Hochsaison – nicht nur, wenn es ums Ernten, Gießen und Grillen geht, sondern auch, was die Beseitigung von Unkraut angeht. Nicht wenige greifen dabei auf Hilfsmittel wie Abflammbrenner oder Gasbrenner zurück. Grundsätzlich ist das nicht verboten, jedoch birgt der Einsatz von Feuer zur Unkrautvernichtung oft Risiken und ist vor allem in der trockenen und heißen Jahreszeit gefährlich.
Sehr oft geraten unbeabsichtigt und zum Teil auch unbemerkt benachbarte Vegetation wie Sträucher und Hecken, aber auch Bäume oder ganze Gebäude in Brand.
Mehrere Feuerwehreinsätze allein in diesem Jahr
Am ersten August-Wochenende führte die unsachgemäße Benutzung eines Brenners in Ebersbach zu einem Brand in einer Gartensiedlung. Die gesamte Hecke fiel diesem zum Opfer. Glücklicherweise kam niemand zu Schaden und der Brandherd breitete sich nicht auf angrenzende Gebäude aus.
Leider sind solche Sachverhalte keine Einzelfälle. Auch die Feuerwehr Dresden musste in diesen Jahr schon mehrfach zu derartigen Einsätzen ausrücken. Glücklicherweise ohne Personenschaden. Deshalb sprechen die Polizei Sachsen und die Feuerwehr die klare Empfehlung aus, auf den Einsatz von Gasbrennern zur Unkrautvernichtung gänzlich zu verzichten und alternative Methoden einzusetzen.
Besser jäten statt brennen
Sollte der Einsatz eines solchen Gerätes unumgänglich sein, dann müssen vorbeugende Brandschutzmaßnahmen getroffen werden, beispielsweise ausreichend Löschmittel bereitstellen. Hierzu eignet sich ein Eimer Wasser oder der angeschlossene und einsatzbereite Gartenschlauch. Wenn es dennoch zum Brand kommt, so ist unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.
Bei der Unkrautbekämpfung sollte man besser ganz klassisch auf den Unkrautjäter und Unkrautstecher setzen. Kommt es nämlich durch unsachgemäßen Gebrauch der Gasbrenner zu einem Brand, macht man sich unter Umständen wegen fahrlässiger Brandstiftung strafbar.