Polizei kontrolliert Einhaltung der Corona-Bestimmungen in Grenzgebieten
Beamte bei der Kontrolle des Verkehrs am vergangenen Wochenende.
(© Polizei Sachsen)
Die Einsatzkräfte aller beteiligter Polizeidirektionen stellten jedoch keine Verstöße gegen die neuen Bestimmungen fest. Es wurden lediglich vereinzelt Verstöße gegen die Corona-Schutz-Verordnung angezeigt, weil die entsprechenden Personen ihr Zuhause ohne triftigen Grund verlassen hatten oder mit mehreren Haushalten unterwegs waren. Zudem wiesen die Beamtinnen und Beamten mehrere Personen auf die geltenden Quarantänepflichten nach erfolgter Einreise hin und machten entsprechende Meldung an die zuständigen Gesundheitsämter. Die Kontrollen werden fortgesetzt.
Einreisende müssen negativen Corona-Schnelltest mitführen, Ausnahmen gelten für Berufspendler
Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Ergebnisse von Antigen-Schnelltests aus Tschechien werden in Sachsen anerkannt. Außerdem müssen Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, in vielen Fällen eine elektronische Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen.
Die Testregelung für polnische Grenzpendler bleibt wie gehabt – hier genügt ein negativer Schnelltest pro Woche, da Polen kein Hochinzidenzland ist. (Stand: 25. Januar 2021)