Fahrradcodierung
Obwohl die Zahl der Fahrraddiebstähle im Bereich der Polizeidirektion Görlitz stetig zurückgegangen ist, wird insbesondere in den größeren Städten weiterhin eine große Anzahl von Fahrrädern gestohlen. Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen kann ein Fahrrad bei einer Kontrolle nicht individuell zugeordnet werden. Der kontrollierende Beamte kann nicht erkennen, ob das Fahrrad eventuell als gestohlen gemeldet worden ist.
Die Polizei empfiehlt daher die Kennzeichnung des Fahrrades mit einer individuellen Codierung. Die Codierungsdaten werden anschließend in einem Fahrradpass erfasst, welcher dem Eigentümer ausgehändigt wird. Ähnlich wie den Fahrzeugbrief sollte der Eigentümer des Fahrrades diesen Fahrradpass sorgsam aufbewahren und ihn auch bei einer etwaigen Veräußerung des Rades dem neuen Eigentümer mitgeben.
Für den Fall, dass das Fahrrad einmal gestohlen wird, kann der Eigentümer mit dem Fahrradpass zur nächsten Polizeidienststelle gehen und dort den Diebstahl zur Anzeige bringen. Die Polizei übernimmt die im Fahrradpass erfassten Codierungsdaten anschließend in die Fahndungsdatei, so dass auch international nach dem Fahrrad gefahndet werden kann.
Die Buchstaben-Zahlen-Kombination ist einmalig und bei entsprechender Registrierung des Codes in Verbindung mit den personengebundenen Daten des Eigentümers zweifelsfrei zuordenbar. Bei Kontrollen kann die Polizei so als gestohlen gemeldete Fahrräder identifizieren, sicherstellen und im Anschluss dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. Gleichzeitig kann für die begangene Tat ein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne derart eindeutige und beweissichere Merkmale ist die Aufklärung einer Straftat hingegen oftmals nur schwer möglich.
Die Polizei empfiehlt daher die Kennzeichnung des Fahrrades mit einer individuellen Codierung. Die Codierungsdaten werden anschließend in einem Fahrradpass erfasst, welcher dem Eigentümer ausgehändigt wird. Ähnlich wie den Fahrzeugbrief sollte der Eigentümer des Fahrrades diesen Fahrradpass sorgsam aufbewahren und ihn auch bei einer etwaigen Veräußerung des Rades dem neuen Eigentümer mitgeben.
Für den Fall, dass das Fahrrad einmal gestohlen wird, kann der Eigentümer mit dem Fahrradpass zur nächsten Polizeidienststelle gehen und dort den Diebstahl zur Anzeige bringen. Die Polizei übernimmt die im Fahrradpass erfassten Codierungsdaten anschließend in die Fahndungsdatei, so dass auch international nach dem Fahrrad gefahndet werden kann.
Die Buchstaben-Zahlen-Kombination ist einmalig und bei entsprechender Registrierung des Codes in Verbindung mit den personengebundenen Daten des Eigentümers zweifelsfrei zuordenbar. Bei Kontrollen kann die Polizei so als gestohlen gemeldete Fahrräder identifizieren, sicherstellen und im Anschluss dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. Gleichzeitig kann für die begangene Tat ein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne derart eindeutige und beweissichere Merkmale ist die Aufklärung einer Straftat hingegen oftmals nur schwer möglich.
Fahrradpass - jetzt auch als App
Die Codierung von Fahrrädern ist ein Mittel, um Tätern und Hehlern ihr Handwerk so schwer wie möglich zu machen. Die Polizei rät Ihnen daher, Ihre Fahrräder mit einem solchen Individualcode versehen zu lassen.
Mittels eines Gravurgerätes wird diese Kennung in den Rahmen gefräst. Die Codierung erfolgt nur mit Einverständniserklärung des Eigentümers, aus der hervorgeht, dass ihm der Eingriff in die Substanz des Fahrrades bekannt ist und auf jegliche Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Gravieren entstehen könnten, verzichtet. Neue Verfahren verzichten auf die mechanische Beeinflussung. Hier wird der Code mittels Klebeverfahren aufgebracht.
Dieben wird durch die Codierung das Leben schwerer gemacht, denn sie müssen bei einer Kontrolle erklären, wie sie in den Besitz des Fahrrades gekommen sind.
Die regionalen Verkehrswachten in den Landkreisen Bautzen und Görlitz sowie einige örtliche Fachgeschäfte sind Partner der Polizei und bieten als Service die Codierung von Fahrrädern an:
Einzugsgebiet Bautzen:
Mittels eines Gravurgerätes wird diese Kennung in den Rahmen gefräst. Die Codierung erfolgt nur mit Einverständniserklärung des Eigentümers, aus der hervorgeht, dass ihm der Eingriff in die Substanz des Fahrrades bekannt ist und auf jegliche Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Gravieren entstehen könnten, verzichtet. Neue Verfahren verzichten auf die mechanische Beeinflussung. Hier wird der Code mittels Klebeverfahren aufgebracht.
Dieben wird durch die Codierung das Leben schwerer gemacht, denn sie müssen bei einer Kontrolle erklären, wie sie in den Besitz des Fahrrades gekommen sind.
Die regionalen Verkehrswachten in den Landkreisen Bautzen und Görlitz sowie einige örtliche Fachgeschäfte sind Partner der Polizei und bieten als Service die Codierung von Fahrrädern an:
Einzugsgebiet Bautzen:
- Kreisverkehrswacht Bautzen e.V.
Dr.-Salvador-Allende-Str. 52 a, 02625 Bautzen
Telefon: 03591 600 115
Termin: immer dienstags und donnerstags - bitte anfragen
- ADFC Sachsen e.V. Bautzen
Termine: auf Anfrage und
beim Brauhaus Bautzen, Thomas-Mann-Straße 7 sowie
Es wird darum gebeten, Ausweis und Kaufbeleg mit zubringen. Die Codierung kostet 4 Euro, für ADFC-Mitglieder 2 Euro.
Einzugsgebiet Görlitz:
- Little John Bikes
Heilige-Grab-Str. 26, 02826 Görlitz
Telefon: 03581 313 166
Mail: goerlitz@littlejohnbikes.de - Termine: jeden ersten Mittwoch im Monat von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Einzugsgebiet Niesky, Rothenburg/O.L. und Reichenbach/O.L
- Verkehrswacht Niederschlesische Oberlausitz e. V.
Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky
Telefon: 03588 261 756
Termine: auf Anfrage beim Feuerwehrdepot Südstraße
Einzugsgebiet Hoyerswerda:
- Verkehrswacht Hoyerswerda e.V.
K.-Niederkirchner-Str. 24
Telefon: 03571 209 020
Termine: auf Anfrage und
Einzugsgebiet Kamenz:
- Verkehrswacht Kamenz e.V.
Macherstr. 146
Telefon: 03578 308 915
Termine: auf Anfrage
Einzugsgebiet Weißwasser:
- Zweirad-Schmogrow
K.-Marx-Str. 17
03576 207537
Termine: auf Anfrage
Um das Fahrrad registrieren zu lassen, bringen Interessierte bitte einen Eigentumsnachweis und ihren Personalausweis mit. Minderjährige benötigen zudem eine Einverständniserklärung der Eltern.
Bei einer Fahrradcodierung bekommt das Zweirad einen individuellen Code, so dass der rechtmäßige Eigentümer im Falle des Diebstahls oder Verlustes eindeutig ermittelt werden kann. Natürlich hilft eine Codierung allein nicht, um einen Diebstahl zu verhindern. Daher rät die Polizei, Fahrräder mit einem stabilen Schloss möglichst immer an einem festen Gegenstand anzuschließen.