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Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe - 500.000 Euro Belohnung ausgelobt

Epaulette
(© Polizei Sachsen)

Am Montag, 25. November 2019, gegen 05:00 Uhr, drangen unbekannte Täter gewaltsam in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden ein und entwendeten aus einer Vitrine hochwertige Schmuckstücke von besonderem historischem Wert.
Vor dem Hintergrund der Geschehnisse hat die Polizeidirektion Dresden eine Sonderkommission ins Leben gerufen. Die Sonderkommission, die den Namen „Epaulette“ trägt, arbeitet weiterhin an der vollständigen Klärung des Falles. Die Leitung der weiteren Ermittlungen in diesem Fall hat die Abteilung Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Dresden übernommen.
 


In der Nacht vom 16. zum 17. Dezember 2022 konnten die Staatsanwaltschaft Dresden, die Soko Epaulette und das LKA Sachsen einen erheblichen Teil des bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe entwendeten Diebesgutes in Berlin sicherstellen.
 


 

Nachfolgend abgebildete Schmuckgegenstände fehlen weiterhin:


aus der Diamantrosengarnitur

Degenklinge - Ausschnitt Seite ca. 96 cm lang
Große Diamantrose


 

zwei Rockknöpfe aus dem Set von 10

Rockknopf Nr 10_Vorderseite
Rockknopf Nr 10_Rückseite

Rockknopf Nr 28_Vorderseite
Rockknopf Nr 28_Rückseite


 

aus der Brillantgarnitur

Epaulette mit dem Sächsischen Weißen Brillanten


 

Diamantschmuck der Königinnen

Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste
Brillantkollier der Königin Amalie Auguste


 

Polizei und Staatsanwaltschaft bitten um Ihre Mithilfe:

 
  • Wer kann Hinweise zum Verbleib der abgebildeten Schmuckstücke geben?


Für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat und zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter oder zum Auffinden des Diebesgutes führen, hat die Polizei im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft eine Belohnung* in Höhe von 500.000 Euro ausgesetzt.


Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an die


Polizeidirektion Dresden
Schießgasse 7 in 01067 Dresden 
Telefon: +49 (0) 351 483-2233


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

 

 



*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.

 


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