Einsatzinformationen
Versammlung- und Veranstaltungslage
Als Zeichen des Protests gegen das rechtsmotivierte sogenannte Schild- und Schwert-Festival sind von Donnerstagabend bis Sonntag weitere Versammlungen angemeldet und Veranstaltungen angezeigt worden, beispielsweise das Ostritzer Friedensfest und eine Theateraufführung in einem Zelt auf dem Sportplatz auf dem Marktplatz der Stadt. Am Samstag soll zudem eine stationäre Kundgebung und von dort ein Aufzug durch die Stadt stattfinden. Hierzu erwarten die Organisatoren ebenfalls mehrere hundert Teilnehmer des bürgerlichen und linken Spektrums.
Gegenwärtig dauern verwaltungsrechtliche Prüfungen zu drei der angezeigten Versammlungen an. Hier bleiben die Beschlüsse des Dresdener Verwaltungsgerichtes oder Bautzener Oberverwaltungsgerichtes abzuwarten. Diese werden unmittelbar Auswirkung auf das Versammlungsgeschehen und die taktische Aufstellung der Polizei haben.
Polizei setzt Alkoholverbot durch
- der Konsum,
- das Mitführen sowie
- der Ausschank und
- der Verkauf
von alkoholischen Getränken im Veranstaltungsgelände des Hotels Neisseblick untersagt. Damit besteht nunmehr auf dem gesamten Areal des ehem. Hotels Neisseblick an der Bahnhofstraße inkl. der Bereiche, die als Versammlung und Veranstaltung ausgewiesen sind, in vollem Umfang ein Alkoholverbot. Die Polizei setzt dieses durch.
Die Einsatzbeamten der Polizei sowie das Technische Hilfswerk unterstützten in Amtshilfe für die Stadt Ostritz die Verwahrnahme der bereits im Gelände gelagerten alkoholischen Getränke. Insgesamt wurden rund 4.200 Liter Bier verladen und abtransportiert.
Kontrollbereich angeordnet
Der räumliche Geltungsbereich des Kontrollbereichs umfasst folgendes Gebiet:
- im Norden begrenzt durch die Walther—Rathenau-Straße und dessen gedachter Verlängerung in östlicher Richtung zum Grenzfluss Neiße,
- im Osten begrenzt durch den Grenzverlauf der Neiße, einschließlich der parallel verlaufenden Bahnhofstraße, der Flutungsflächen zwischen Neiße und Mühlgraben/ Friedensblick und den im Süden gelegenen Sportplatz,
- im Westen begrenzt durch die Bundesstraße 99 (B 99) bis zur Zittauer Straße sowie der ab Einmündung Bernstädter—Straße parallel dazu verlaufenden Lessingstraße in südliche Richtung bis zur Bergstraße, einschließlich des Siedlungsgebietes Am Hutberg,
- im Süden begrenzt durch die Viebigstraße, Klosterstraße und der südlich vom Sportplatzgelände gelegene Weg bis an den Grenzfluss Neiße.
Die genannten Grenzen des Kontrollbereichs schließen die beiderseitigen Gehwege und Fahrbahnbegrenzungen sowie am Grenzfluss Neiße den Uferbereich und die Wasserfläche, soweit sie auf deutschem Hoheitsgebiet liegt, mit ein.
In diesem Bereich kann die Polizei gemäß Paragraf 19 (1) Nr. 6 SächsPolG ohne weiteren Anlass die Identität einer jeden Person feststellen.
Kontrollbereich
Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz
Für Teile der Innenstadt von Ostritz östlich der Bundesstraße 99 besteht von Donnerstag, den 20. Juni 2019, ab den Abendstunden ein vollständiges Halte- und Parkverbot. Die Zufahrten zu diesem Bereich werden abgesperrt. Um die Rettungswege freihalten zu können, werden widerrechtlich oder behindernd abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig umgesetzt oder abgeschleppt.
Die Polizei bittet alle, sich darauf einzustellen.
Kommunikationsteam als Ansprechpartner vor Ort
Bürgertelefon eingerichtet
Montag bis Donnerstag | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
Samstag | 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
Sonntag | 00:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Bitte beachten Sie jedoch: Das Bürgertelefon ist nicht für Notrufe gedacht. In dringenden Fällen nutzen Sie bitte die Notrufnummern 110 oder 112.
Internet - Twitter - Facebook
Auf www.facebook.com/polizeisachsen.info werden zusammenfassende Informationen rund um das Einsatzgeschehen veröffentlicht.