Verkehrspolizeiinspektion
Zur Verkehrspolizeiinspektion gehören der Verkehrsunfalldienst sowie der Verkehrsüberwachungsdienst, der bei besonderen Anlässen (z. B. Staatsbesuchen) eine Kradstaffel bildet.
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Eine Aufgabe des Polizeivollzugsdienstes ist, die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum aufrecht zu erhalten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr gibt es seit 1925 in der
Polizeidirektion Dresden eine Verkehrspolizeiinspektion.
Hauptaufgabe ist die Prävention im öffentlichen Verkehrsraum, um Unfälle zu verhüten, zu mindern oder die Folgen gering zu halten. Oftmals sind dazu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, aber auch Bürger in diesbezüglichen Fragen zu beraten. Dies geschieht in der Verkehrspolizeiinspektion in der Form von Streifentätigkeit, Kontrollen, Schwerpunkteinsätzen und Verkehrsteilnehmerschulungen. Ziel ist die Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die Stärkung des Sicherheitsgefühles durch Senkung der Verkehrsunfälle, verbunden mit der Stärkung des sicherheitsbewussten Verkehrsverhaltens.
Hauptaufgabe ist die Prävention im öffentlichen Verkehrsraum, um Unfälle zu verhüten, zu mindern oder die Folgen gering zu halten. Oftmals sind dazu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, aber auch Bürger in diesbezüglichen Fragen zu beraten. Dies geschieht in der Verkehrspolizeiinspektion in der Form von Streifentätigkeit, Kontrollen, Schwerpunkteinsätzen und Verkehrsteilnehmerschulungen. Ziel ist die Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die Stärkung des Sicherheitsgefühles durch Senkung der Verkehrsunfälle, verbunden mit der Stärkung des sicherheitsbewussten Verkehrsverhaltens.
Geschichte der Verkehrspolizei Dresden
Ende des Jahres 1924 entschloss sich die Polizeiführung in der Landeshauptstadt Dresden eine besondere Verkehrspolizei zu gründen. Im Frühjahr 1925 waren die Vorbereitungen abgeschlossen und die Verkehrspolizei als eigene
Abteilung arbeitsbereit. Aufgabe wurde, neben der Unfallaufnahme, die Führung einer Statistik über den Betrieb mit Kraftfahrzeugen und vorkommenden schädigenden Ereignissen in diesem Zusammenhang, die Verkehrsregelung und die Überwachung des Straßenverkehrs. Obwohl zu dieser Zeit kein Polizeibeamter eine Fahrerlaubnis, geschweige ein Kraftfahrzeug hatte, zählten Verkehrspolizisten aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung in Kraftfahrtechnik und Verkehrsreglungskunde sowie in den Verkehrsvorschriften zu Spezialisten innerhalb der Vollzugspolizei.