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Fahndung nach Johann GUNTERMANN

J.G.
(© privat)

Bis zu 10.000 Euro Belohnung* ausgesetzt

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und das Landeskriminalamt Sachsen fahnden nach dem Beschuldigten Johann GUNTERMANN.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied einer kriminellen Vereinigung an mehreren politisch motivierten körperlichen Übergriffen beteiligt zu haben.

Die Tatopfer erlitten zum Teil erhebliche Verletzungen.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gegen den Beschuldigten wegen dieser Taten Haftbefehl erlassen.

 


Abbildungen und Beschreibung des Gesuchten

Beschreibung
Alter: 30 Jahre
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 171 cm
Körperbau: kräftig-sportlich
Gesicht: Bartwuchs, wenn vorhanden: dunkelblond-rötlich
Haarfarbe/ -form: dunkelblondes Haar (derzeitige Länge nicht bekannt)
Bes. Merkmale: Ohrläppchen beidseitig: nicht vollständig verwachsene Ohrlöcher ehemals getragenen Ohrschmucks (Tunnel)
Tätowierung:  
  • Grundfingerglieder beider Hände „HATE COPS“, Frakturschrift


Fahndungssachverhalt am 29. November 2023 in der Fernsehsendereihe "Aktenzeichen XY... ungelöst" des ZDF


 


Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und das Landeskriminalamt Sachsen bitten um Ihre Mithilfe!

 
  • Wer kann Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort des Johann GUNTERMANN geben?
     
  • Wer hatte seit Januar 2020 Kontakt zum Gesuchten GUNTERMANN oder hat ihn seitdem gesehen?
     
  • Wo liegt Bild- und/oder Videomaterial vor, das den Gesuchten GUNTERMANN ab dem Jahr 2020 zeigt?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an das


Landeskriminalamt Sachsen
Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden
Telefon: +49 (0) 800 855-2055
E-Mail: lka@polizei.sachsen.de


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

 

                                       Link zum ► Hinweisportal




Bitte nutzen Sie das Hinweisportal nur, wenn Sie Ihrem Hinweis zusätzlich Dateien beifügen möchten. Hinweise ohne Dateianlagen bitten wir telefonisch oder an die an die angegebene E-Mail-Adresse mitzuteilen.

 

 


Fahndungsplakat

Fahndungsplakat
(© Polizei Sachsen)


*Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt und wird nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise unter Ausschluss des Rechtsweges vergeben.