Fachdienste
Fachdienst Verkehrsüberwachung
Die Bediensteten des Fachdienstes überwachen schwerpunktbezogen den Straßenverkehr, indem sie insbesondere die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführenden sowie die geführten Verkehrsmittel kontrollieren oder durch Technikeinsatz Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen durchführen. Sie bearbeiten die dabei festgestellten Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten und informieren z. B. die zuständigen Straßenverkehrs- oder Fahrerlaubnisbehörden über ihre Feststellungen.
Zudem überwachen speziell ausgebildete und ausgerüstete Polizistinnen und Polizisten die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zur Lenk- und Ruhezeit, Ladungssicherung und sonstiger technischer Vorschriften im gewerblichen Personen- und Güterverkehr.
Darüber hinaus sichern die Angehörigen des Fachdiensts im öffentlichen Verkehrsraum bei Erfordernis Veranstaltungen und Versammlungen ab und regeln manuell den Straßenverkehr.
Fachdienst Verkehrsunfalldienst
Aufgabe der Polizistinnen und Polizisten ist die Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen, bei denen eine Vielzahl von Fahrzeugen oder Gefahrguttransporte beteiligt sind, Personen getötet oder schwer verletzt wurden bzw. wenn sich die Sach- oder Rechtslage besonders komplex darstellt. Dafür sind die Angehörigen des Fachdiensts speziell ausgebildet und technisch ausgerüstet. Grundsätzlich ist die Aufnahme von Verkehrsunfällen jedoch Aufgabe der Polizistinnen und Polizisten der örtlich zuständigen Polizeireviere.
[Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr oder im räumlichen Zusammenhang mit diesem, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist und das im ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht (Ziffer I. Nr. 1. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Aufgaben der Polizei bei der Verkehrsunfallaufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfallanzeigen).]