Verbreitung von kinder- und jugendpornografischem Material durch Minderjährige

(© ProPK)
Tatsache ist: Wer entsprechende Darstellungen weiterleitet, macht sich strafbar. Denn jedes geteilte Bild oder Video dokumentiert einen realen sexuellen Kindesmissbrauch. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich leichtfertig an einer Verbreitung beteiligen. Oft ist ihnen nicht bewusst, dass hintzer einem im Chat verbeiteten Video ein realer sexueller Kindesmissbrauch stehen kann.
Daher gilt:
- Die Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien muss gestoppt werden.
- Videos / Bilder nicht weiterschicken.
- Dem Netzwerkbetrieber oder der Polizei melden.
Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden und andere darauf aufmerksam machen. Zeigen Sie Zivilcourage! Helfen Sie durch das Melden mit, echten Missbrauch aufzudecken und zu beenden.
Wie wird Anzeige erstattet?
Informationen zur Strafanzeige und zum Melden in Sozialen Netzwerken finden Sie unter: www.soundswrong.de/melden/#polizei