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Die Ausbildung der Polizeireiter

Ausbildungsvoraussetzungen

  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung der Laufbahngruppe 1.2 Polizei oder eines Studiums der Laufbahngruppe 2.1 Polizei
  • Bewährung in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei oder im schutzpolizeilichen Einzeldienst
  • Feststellung der generellen Eignung als Polizeireiter nach Prüfung der physischen und psychischen charakterlichen Eignung

Polizeireiter verkörpern keine eigenständige Berufsgruppe. Sie sind Beamte des polizeilichen Vollzugsdiensts, welche ihre Aufgaben mit dem speziellen Einsatzmittel Dienstpferd erfüllen.

Jedem, der sich für eine Ausbildung zum Polizeireiter entscheidet, muss klar sein, dass er trotz festen Heimatstandortes in jeder sächsischen Stadt und Gemeinde auch über einen längeren Zeitraum zum Einsatz kommen kann. Der tägliche Dienst zu allen Jahreszeiten und bei jeder Witterung, das Tragen der Verantwortung für die Erfüllung der Einsatzaufgabe und für den Unterhalt der Pferde erfordern hohe Einsatzbereitschaft.


Der Ausbildungsweg

Der Reitlehrgang zur Ausbildung zum Polizeireiter dauert sechs Monate. Er beinhaltet neben der praktischen Reitausbildung eine theoretische, pferdewirtschaftliche Unterweisung durch einen qualifizierten Reitlehrer. Durch ihn erlernen die Auszubildenden in der praktischen Reitausbildung das Reiten in den Bereichen Dressur, Springen und polizeiliche Einsatzpraxis, sowie das Reiten im Gelände.

Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung
  • Anatomie des Pferdes
  • Pferdegesundheit
  • Verhaltenslehre / Haltung
  • Fütterungslehre
  • Klassische Reitlehre

Abschlussprüfung

Der zukünftige Polizeireiter muss sich nach Beendigung seiner Ausbildung einer Prüfung unterziehen.

Sie wird von unabhängigen Richtern des Landesverbandes für Pferdesport Sachsen abgenommen. Die Prüfung besteht aus: einer Theorieprüfung, einer Dressurreiterprüfung der Klasse A, einer Stilspringprüfung Klasse A und in einem Polizeiparcours nachgestellte Einsatzsituationen, darunter lärmende Demonstranten und ein Musikorchester.

Während die Richter in den Bereichen Dressur und Springen nach der gültigen Landesprüfungsordnung bewerten, gilt für den Polizeiparcours ein spezieller Bewertungsmodus nach Punkten. Erst nach erfolgreich bestandener Prüfung darf der zukünftige Polizeireiter Streifen und Einsätze mit einem Dienstpferd verrichten.

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