1. Navigation
  2. Inhalt
Inhalt

Die Ausbildung der Polizeireiter

  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum mittleren
    Polizeivollzugsdienst
  • Bewährung in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei und im schutzpolizeilichen Einzeldienst
  • Feststellung der generellen Eignung als Polizeireiter nach Prüfung der
    physischen und psychischen/ charakterlichen Voraussetzungen

    Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Polizeireiter

    Polizeireiter verkörpern keine eigenständige Berufsgruppe. Sie sind Beamte, die vollzugspolizeiliche Aufgaben mit dem speziellen Einsatzmittel Dienstpferd erfüllen.
    Jedem, der sich für eine Ausbildung zum Polizeireiter entscheidet, muss klar sein, dass er trotz festen Heimatstandortes in jeder sächsischen Stadt und Gemeinde auch über einen längeren Zeitraum zum Einsatz kommen kann. Der tägliche Dienst zu allen Jahreszeiten und bei jeder Witterung, das Tragen der Verantwortung für die Erfüllung der Einsatzaufgabe und für den Unterhalt der Pferde erfordern hohe Einsatzbereitschaft.


    Die Ausbildung zum Polizeireiter

    Die Ausbildung zum Polizeireiter

    Der Reitgrundlehrgang zur Ausbildung zum Polizeireiter dauert sechs Monate. Er beinhaltet neben der praktischen Reitausbildung eine theoretische, pferdewirtschaftliche Unterweisung durch einen qualifizierten Reitlehrer.
    In der praktischen Reitausbildung erlernen die Auszubildenden unter Anleitung des erfahrenen Reitlehrers das Reiten in den Bereichen Dressur, Springen und polizeiliche Einsatzpraxis, sowie das Reiten im Gelände.

    Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung umfassen:

     
    • Anatomie des Pferdes
    • Die Pferdegesundheit
    • Die Verhaltenslehre / Haltung
    • Die Fütterungslehre
    • Die Reitlehre

    Die Abschlussprüfung

    Springreiten

    Der zukünftige Polizeireiter muss sich nach Beendigung seiner Ausbildung einer Prüfung unterziehen.
    Sie wird von unabhängigen Richtern des Landesverbandes für Pferdesport Sachsen abgenommen. Im sicheren Umgang mit einem Dienstpferd hat der Prüfling eine Dressuraufgabe der Klasse A gem. LPO zu reiten, eine Springprüfung der Klasse A gem. LPO zu absolvieren und in einem Polizeiparcours nachgestellte Einsatzsituationen, darunter lärmende Demonstranten und ein Musikorchester, zu meistern.
    Während die Richter in den Bereichen Dressur und Springen nach der gültigen Landesprüfungsordnung bewerten, gilt für den Polizeiparcours ein spezieller Bewertungsmodus nach Punkten.

    Marginalspalte

    Kontakt