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Beschleunigtes Verfahren bei Dachhaien

Bild Dachdecker pixabay

Fünf Männer mit rumänischer Staatsbürgerschaft wurden im Rahmen eines  beschleunigten Verfahrens zu einem Jahr Haft verurteilt. Da keiner der Täter vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Am 22. März 2021 erschienen fünf Männer ohne jegliche Vorabsprache an der Haustür eines Seniorenpaars in Zwenkau. Sie boten Dacharbeiten für einen Spezialpreis 630 Euro an und gingen unmittelbar ans Werk. Nach getaner Arbeit forderten die Männer jedoch 53.000 Euro in bar - unverzüglich - von dem älteren Ehepaar.

Um das Geld zu holen, fuhren die Rentner, begleitet von den fünf unseriösen Dachdeckern, auf eine Bank nach Leipzig. Der dortigen Mitarbeiterin schilderten beide ihre Situation und fragten nach einem Sofortkredit, während die Männer in einem Transporter vor dem Geldinstitut warteten. Das erschien der Bankangestellten verdächtig und sie rief die Polizei.

Die eintreffenden Zivilkräfte stellten die fünf Männer im Alter zwischen 23 und 46 Jahren vor der Bank wartend am Transporter. Da sie polizeibekannt waren, wurden die dubiosen Dachdecker – sogenannte „Dachhaie“ – auf Weisung des Amtsgerichts vorläufig festgenommen und in das Zentrale Polizeigewahrsam gebracht.

Mit dieser Ausgangslage wurde den Personen der Tatvorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Betruges gemacht und der Ermittlungsrichter ordnete eine Untersuchungshaft an. Diese wurde genutzt um – auf Wunsch der Verteidigung –  ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Da alle Beteiligten geständig und nicht vorbestraft waren, wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für jeden der Beschuldigten ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieser Erfolg ist der engen Zusammenarbeit von Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Leipziger Polizeidirektion zu verdanken.

Das beschleunigte Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens durch die Justiz. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen.


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