1. Navigation
  2. Inhalt
Inhalt

Stellungnahme zur Ausbildung von Diensthunden in der Polizeidirektion Leipzig

Malinois - Symbolbild
(© www.pixabay.com)

Nach der Veröffentlichung eines Videos, in dem während der Ausbildung eines Diensthundes dieser mehrfach geschlagen wurde, veröffentlicht die Polizeidirektion Leipzig ein Statement dazu.
Malinois - Symboldbild - ein rennender Hund
(© www.pixabay.com)


Am 8. Januar 2021 berichtete ein Online-Medium über ein Video, in dem ein Diensthund in Ausbildung von Beamten der Polizei mehrfach geschlagen wird, da dieser nach einem Biss in die Schutzkleidung auf die Kommandos der Diensthundeführerin nicht mehr reagierte. Die gezeigten Bilder und getroffenen Aussagen der begleitenden Beamten wirken nicht nur auf Hundefreunde verstörend und haben daher Konsequenzen. Die Polizeidirektion Leipzig hat nach Kenntniserlangung zur Aufklärung umfangreiche Prüfmaßnahmen eingeleitet.

Das Video zeigt Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer und wurde im Juli 2020 auf einem Hundetrainingsplatz in Nordsachsen aufgenommen. Am 22. September 2020 ging dieses Video anonym bei der Leitung der sächsischen Diensthundeschule in Naustadt ein, die dieses an die Polizeidirektion Leipzig weiterleitete. Am Folgetag reagierte Polizeipräsident Torsten Schultze umgehend, untersagte diese Ausbildungsmethode in der Polizeidirektion Leipzig und leitete eine dienstrechtliche Prüfung ein. Parallel zur internen Prüfung wurden durch die Kriminalpolizeiinspektion Leipzig Ermittlungen aufgenommen und das Verfahren zur Bewertung der strafrechtlichen Relevanz am 6. Oktober 2020 an die Staatsanwaltschaft Leipzig abgegeben. Fünf Beamte waren davon betroffen. Durch die Staatsanwaltschaft wurde am 7. Januar 2021 das Verfahren eingestellt, da sie keine strafrechtliche Relevanz im Sinne des Tierschutzgesetzes sah und übergab es an das Landratsamt Nordsachsen zur Prüfung eines Bußgeldverfahrens.

Die Polizeidirektion Leipzig stellt dazu fest:
 
  • Dem betroffenen Hund geht es gut und er hat zwei Wochen nach diesem Video seine Schutzhundeprüfung mit dem Prädikat „sehr gut“ erfolgreich abgeschlossen. Aktuell ist er als Sprengstoffsuchhund und Schutzhund im Einsatz und lebt in der Familie der Diensthundeführerin.
     
  • Auf das Tierwohl wird in der Ausbildung von Diensthunden stets besonders geachtet. In den letzten fünf Jahren ist dies das einzige Verfahren, welches wegen eines möglichen Verdachts zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geführt wurde.
     
  • Diensthunde sind für die Polizei ein wertvolles Einsatzmittel. Sie unterstützen die Beamten in schwierigen und teilweise auch lebensgefährlichen Situationen. Hierbei müssen sie in der Lage sein, auch aggressive und bewaffnete Täter sicher und ohne Furcht zu stellen. Daher müssen insbesondere Schutzhunde im Notfall auch ein gewisses Maß an aggressivem Verhalten zeigen können und in Extremsituationen sicher handeln sowie für die Beamten stets kontrollierbar bleiben. Insofern unterscheiden sie sich deutlich von üblichen Familienhunden. Polizeihunde lernen die Kommandos hauptsächlich durch eine positive Verstärkung, beispielsweise durch Lob, sogenannte Leckerli oder Spielgegenstände. Damit den Hunden das Lernen leichter fällt, wird besonders viel Wert auf eine stressarme Umgebung gelegt und der Einsatz von Strafe auf ein nötiges Minimum reduziert. Grundsätzlich unterscheidet sich die Schutzhundeausbildung von der Ausbildung im Hundesport dahingehend, dass deutlich höhere Anforderungen an die Verlässlichkeit des Polizeidiensthundes vorliegen müssen. Das Video spiegelt nicht den regelmäßigen Trainingsalltag in seiner Gesamtheit wieder.
     
  • Trotz allem nimmt die Polizei den Sachverhalt sehr ernst und evaluiert daher ihre eigenen Ausbildungsstandards. Für ein neues Konzept des Diensthundewesens werden auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt.

 


Weitere Informationen zum Einsatz von Schutzhunden in der sächsischen Polizei

Was muss ein Schutzhund können und wofür ist ein Schutzhund da?

 
  • stellen und verbellen / beißen / Stoßkorbarbeit
  • Schutzhunde müssen Personen in Gebäuden und Gelände aufspüren
  • Täter stellen (passive Täter durch verbellen und angreifende Täter durch Abwehr)
  • Flüchtende Täter stellen
  • Hundeführer (beziehungsweise eingesetzte Polizeikräfte) verteidigen
  • Objekte und Gelände schützen
  • im Rahmen von Versammlungslagen oder Fußballspielen unterstützen
     

Welche Rasse sind Schutzhunde in der Regel?


In der Mehrzahl handelt es sich um Deutsche Schäferhunde und Malinois. Daneben sind auch einige Herder sowie aktuell ein Riesenschnauzer und ein Rottweiler.
 

Wieviel Schutzhunde hat die Polizei Sachsen und wie ist das Verhältnis zu allen Diensthunden?


Grundsätzlich sind alle Diensthunde bei den Polizeidirektionen dual ausgebildet (Schutzdienst und Spezialisierung), vereinzelte Ausnahmen sind möglich. In der gesamten sächsischen Polizei werden etwa 120 Hunde eingesetzt.
 

Marginalspalte

Leiter

PP Demmler

Polizeipräsident
René Demmler