Die Leistungsmerkmale
Diensthund der Polizei Sachsen
(© Polizei Sachsen)
Hunde gelten nach dem Sächsischen Polizeigesetz und nach der Begriffswahl in den Dienstvorschriften je nach Funktionsbeschreibung als Einsatz- , Hilfs- oder Zwangsmittel.
Definition der Leistungsmerkmale
Als hoch entwickeltes Lebewesen übertreffen sie den Menschen in einigen artspezifischen Fähigkeiten, die ihn im Polizeidienst so wertvoll machen. Sie sind in der Lage, den Polizeibeamten wirkungsvoll abzusichern, Straftäter aufzuspüren und zu stellen.
Die Riechfähigkeit:
Mit seinen 300 Mio. Riechzellen ist der Hund in der Lage Duftmoleküle aus der Umwelt um ein Vielfaches besser wahrzunehmen, als der Mensch. So verfügt der Mensch "nur" über 5 Mio. Riechzellen. Mit der Fähigkeit des selektiven Riechens, das heißt dem Herausfiltern von bestimmten Geruchsmolekülen aus einem Duftgemisch, übertrifft er jede bisher entwickelte Technik.
Das Gehör:
Der Hund ist in der Lage auf große Entfernungen Geräusche wahrzunehmen und zu orten, die die Wahrnehmungs- fähigkeit des Menschen weit übertreffen. So hören die Ohren des Hundes bis zu 47.000 Schwingungen pro Sekunde (47 kHz), der Mensch allerhöchstens bis 20 kHz.
Die Physis:
Hunde verfügen über eine hohe Grundschnelligkeit, Ausdauer und Sprungkraft. So können sie eine Strecke von 100 Metern in 6 Sekunden zurücklegen. Zudem sind Hunde besonders widerstands- und anpassungsfähig. Ihr kräftiges Gebiss verleiht ihnen Respekt und macht sie zu äußerst wehrhaften Lebewesen. Das Bellen eines Hundes ist für Straftäter Warnzeichen und für den Diensthundeführer ein wichtiges Signal.
Für den Einsatz im Polizeidienst werden ständig junge Hunde im Alter von 1-3 Jahren gesucht. Sie müssen temperamentvoll und triebstark sein und ein sicheres umgängliches Wesen haben. Schussgleichgültigkeit und ausgeprägte Härte und Stockunempfindlichkeit im Schutzdienst sind notwendig, um den Hundeführer im Ernstfall verteidigen zu können. Zahn- und Gebäudefehler spielen eine untergeordnete Rolle.
Nach einer tierärztlichen Untersuchung und einer individuellen Probezeit erfolgt eine leistungsgerechte Bezahlung und die Übernahme in den Polizeidienst.
Die Riechfähigkeit:
Mit seinen 300 Mio. Riechzellen ist der Hund in der Lage Duftmoleküle aus der Umwelt um ein Vielfaches besser wahrzunehmen, als der Mensch. So verfügt der Mensch "nur" über 5 Mio. Riechzellen. Mit der Fähigkeit des selektiven Riechens, das heißt dem Herausfiltern von bestimmten Geruchsmolekülen aus einem Duftgemisch, übertrifft er jede bisher entwickelte Technik.
Das Gehör:
Der Hund ist in der Lage auf große Entfernungen Geräusche wahrzunehmen und zu orten, die die Wahrnehmungs- fähigkeit des Menschen weit übertreffen. So hören die Ohren des Hundes bis zu 47.000 Schwingungen pro Sekunde (47 kHz), der Mensch allerhöchstens bis 20 kHz.
Die Physis:
Hunde verfügen über eine hohe Grundschnelligkeit, Ausdauer und Sprungkraft. So können sie eine Strecke von 100 Metern in 6 Sekunden zurücklegen. Zudem sind Hunde besonders widerstands- und anpassungsfähig. Ihr kräftiges Gebiss verleiht ihnen Respekt und macht sie zu äußerst wehrhaften Lebewesen. Das Bellen eines Hundes ist für Straftäter Warnzeichen und für den Diensthundeführer ein wichtiges Signal.
Für den Einsatz im Polizeidienst werden ständig junge Hunde im Alter von 1-3 Jahren gesucht. Sie müssen temperamentvoll und triebstark sein und ein sicheres umgängliches Wesen haben. Schussgleichgültigkeit und ausgeprägte Härte und Stockunempfindlichkeit im Schutzdienst sind notwendig, um den Hundeführer im Ernstfall verteidigen zu können. Zahn- und Gebäudefehler spielen eine untergeordnete Rolle.
Nach einer tierärztlichen Untersuchung und einer individuellen Probezeit erfolgt eine leistungsgerechte Bezahlung und die Übernahme in den Polizeidienst.