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Die Ausbildung von Fährtenhunden

Fährtenhund/Mantrailer
Fährtenhund/Mantrailer
(© Polizei Sachsen)


Der angehende Fährtenhund wird konditioniert, menschliche Fährten zu verfolgen. Er kann mit Hilfe seiner Nase flüchtende Straftäter verfolgen oder Personen suchen, die sich in einer hilfloser Lage befinden.

Dabei richtet sich der  Hund nach den Boden- und Vegetationsverletzungen, die die gesuchte Person beim Auftreten verursacht hat. Zudem nutzt er für die Suche  Anhaftungen von menschlichen Individualgerüchen in der Umgebung der Fährte.

Im Laufe seiner Ausbildung lernt er, kreuzende Fremdfährten von der relevanten Fährte zu unterscheiden. Auch im befestigten Gelände, wie Stadtgebieten oder Parkplätzen ist es dem Hund möglich, Geruchsmoleküle aufzunehmen und die Spur weiter zu verfolgen.

Der Fährtenhund soll verlorene oder weggeworfene Gegenstände des Flüchtenden auffinden und passiv verweisen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der rein kriminalisti- schen Überlegung. Aufgefundene Gegenstände sind nicht selten Spurenträger, denen beispielsweise Fingerabdrücke anhaften.

Das Leistungsvermögen der Fährtenhunde hängt entscheidend von den jeweiligen Bodenverhältnissen und Witterungsbedingungen sowie der Personen- und Fahrzeug- bewegung im Suchgebiet ab.

Während Spürhunde nach zwanzig minütiger intensiver Nasenarbeit eine Erholungsphase benötigen, kann der Fährtenhund über längere Zeit die Fährte beispielsweise eines Straftäters verfolgen. Der Grund liegt in der unterschiedlichen Intensität des Suchens.
Hat der Fährtenhund einmal den Leitgeruch aufgenommen, so sucht er von Natur aus kräfte- und energieschonend. Die Spürhunde hingegen müssen Zentimeter für Zentimeter den Suchbereich intensiv abspüren.