Waffenverbotszone in der Stadt Leipzig

(© Polizeidirektion Leipzig)
Warum?
Eine Waffenverbotszone verbietet in ihrem Geltungsbereich auch Waffen, die nach dem Waffenrecht erlaubt sind. Das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist dort verboten. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich weiter zu erhöhen.
Zitat des Polizeipräsidenten Bernd Merbitz:
"Mit der Einrichtung der Waffenverbotszone wird den innerhalb eines begrenzten Raumes wiederholt aufgebrochenen und unter Waffeneinsatz ausgetragenen Konflikten entgegengewirkt. Der Rechtsstaat dokumentiert damit ausdrücklich seinen Willen, sowohl die Häufigkeit als auch die Heftigkeit von Gewalteskalationen merklich einzudämmen, denn weder der Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, noch das durch ihr Mitführen latent vorhandene Gewaltpotential sind tolerabel."
Zitat des Polizeipräsidenten Bernd Merbitz:
"Mit der Einrichtung der Waffenverbotszone wird den innerhalb eines begrenzten Raumes wiederholt aufgebrochenen und unter Waffeneinsatz ausgetragenen Konflikten entgegengewirkt. Der Rechtsstaat dokumentiert damit ausdrücklich seinen Willen, sowohl die Häufigkeit als auch die Heftigkeit von Gewalteskalationen merklich einzudämmen, denn weder der Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, noch das durch ihr Mitführen latent vorhandene Gewaltpotential sind tolerabel."
Wo?
Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Bereich der Eisenbahnstraße zwischen Rosa-Luxemburg-Straße, in den umliegenden Straßen sowie im Rabet.
Folgendes Gebiet wird von den genannten Straßenzügen und Plätzen eingefassts:
Folgendes Gebiet wird von den genannten Straßenzügen und Plätzen eingefassts:
- Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße
- Mariannenstraße
- Hermann-Liebmann-Straße
- Ludwigstraße
- Elisabethstraße
- Konradstraße
- Rabet
- Lorenzstraße
- Konstantinstraße
- Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße
Womit muss bei Verstößen gerechnet werden?
Der Verstoß gegen das Waffenverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Waffen und gefährlichen Gegenstände können eingezogen werden.
Was sind Waffen und gefährliche Gegenstände?
- jede Art von Schusswaffe - auch Schreckschusswaffen
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, wie Äxte und Beile
- Messer aller Art - auch Taschenmesser !
- Reizstoffsprühgeräte - auch Tierabwehrsprays
- Elektroschockgeräte, Armbrüste, Schlagstöcke, Baseballschläger
- Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Sand und Eisengranulat, u.ä.)
- und andere Dinge ...
[Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung!]
Ausnahmen?
- Polizei, Gemeindlicher Vollzugsdienst, Rettungsdienste, Feuerwehr, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn AG, Zoll, Mitarbeiter von Geld- und Werttransporten sind ausgenommen.
- Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig.
- Anwohner in der Waffenverbotszone dürfen Waffen/gefährliche Gegenstände nur mit sich führen, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden, das heißt in einem verschlossenen Behältnis.
- Gewerbetreibende mit Sitz in der Waffenverbotszone und der Berechtigung zum Handel mit Waffen/gefährlichen Gegenständen sind ausgenommen, wenn der Transport in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen erfolgt.
- Beim Kauf von Waffen oder oben genannten gefährlichen Gegenständen in der Waffenverbotszone hat der Käufer diese nicht zugriffsbereit zu transportieren.
- Handwerker, Gewerbetreibende und deren Angestellte dürfen Messer führen, wenn sie zur Erfüllung eines konkreten Auftrages in der Waffenverbotszone benötigt werden.
- In Pkw und Lkw mit geschlossenem Fahrgastraum dürfen bei Durchfahren der Waffenverbotszone Waffen oder gefährliche Gegenstände nicht zugriffsbereit transportiert werden.
- Besondere Ausnahmen sind beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig zu beantragen.