Verkehrsrecht
Aktuelle Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung
Verstöße gegen die Vorschriften der StVO
werden nach der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung-BKatV) geahndet.
Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der BRD wird im §53a das Mitführen von Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage und Warnweste geregelt.
Parkscheine an Motorrädern
Es gibt für das Anbringen eines Parkscheins „…am oder im Fahrzeuge …“ (§13 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich keine Ausnahme für Motorradfahrer, trotz der vorhandenen Anbringungsprobleme.