Polizeidienstausweis und Kriminalmarke
Polizeidienstausweis
![Abbildung: Muster des Polizeidienstausweises](bilder/Landesportal/dienstausweis.jpg)
Ein hohes Maß an Fälschungssicherheit wird durch die Verwendung indizierter Farben beim Druck, in Verbindung mit Sicherheitsmerkmalen erreicht. Polizeivollzugsbeamte sind verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen, sofern die Lage dies zulässt.
Alle Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes (Polizeivollzugsbeamte und sonstige Bedienstete, die vollzugspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen) sind im Besitz eines fälschungsgesicherten Polizeidienstausweises. Der Polizeivollzugsbeamte hat grundsätzlich seinen Polizeidienstausweis im Dienst mit sich zu führen.
Andere Bedienstete im Bereich der Polizei, die keine vollzugspolizeilichen Aufgaben wahrnehmen, erhalten auf Antrag an Stelle des allgemeinen Dienstausweises für Beschäftigte im Sächsischen Staatsdienst einen fälschungsgesicherten Dienstausweis, wenn hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht.
Alle Bediensteten der Kriminalpolizei, die vollzugspolizeiliche Aufgaben wahrnehmen, erhalten eine bundeseinheitliche Kriminaldienstmarke. Die Kriminaldienstmarke ist im Dienst grundsätzlich mitzuführen und soll in der Regel nur in Verbindung mit dem Polizeidienstausweis vorgezeigt werden. Bei Polizeivollzugsbeamten der Kriminalpolizei ist die Nummer der Kriminaldienstmarke im Polizeidienstausweis eingetragen.
Kriminaldienstmarke
![Abbildung: Kriminaldienstmarke](bilder/Landesportal/Kriminalmarke.jpg)