Verkehrsunfalldienst (VUD)
- Unfälle mit getöteten oder schwer verletzten Menschen
- Massenunfälle
- Gefahrgutunfälle
- Unfälle mit hohem Sachschaden
- Unfälle mit kompliziertem Hergang
Der Verkehrsunfalldienst dient der
- Hilfeleistung für die Unfallbeteiligten, z.B. Erstbetreuung von Unfallopfern, Verständigung von Angehörigen, Hilfe bei der Fahrzeugbergung
- Sicherstellung zivilrechtlicher Ansprüche Unfallbeteiligter, wie z.B. Personalienaustausch, Sicherung von Beweisen (Spuren, Zeugenfeststellung)
- Abwehr von Gefahren, wie Sicherung der Unfallstelle
- schnellen Beräumung des Unfallortes und Freigabe des Verkehrs
- Ahndung festgestellter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Die Beamten des Verkehrsunfalldienstes pflegen die enge Zusammenarbeit mit
- Staatsanwaltschaft und Bußgeldstellen
- Sachverständigen und Gutachtern
- Untersuchungsanstalten
- Fahrerlaubnisbehörden und Zulassungsstellen.

