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Tötungsdelikt an der Melanchthonstraße in Görlitz

Opfer
(© Polizei Sachsen )



Staatsanwaltschaft und Polizei bitten um Ihre Mithilfe!
Am Montagabend, 15. April 2024, 21:56 Uhr, haben Zeugen über den Polizeinotruf mitgeteilt, dass vor der Hauseingangstür der Melanchthonstraße 41 in Görlitz eine Person liegt. Der eingesetzte Notarzt konnte nur noch den Tod des 28 Jahre alten Mannes feststellen. Im Ergebnis der Obduktion des Toten steht fest, dass dieser einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen und infolge von Stichverletzungen verblutet ist.

Die Ermittlungen richten sich gegen einen 29-jährigen Deutschen.

 


Die Ermittler richten sich mit folgenden Fragen an die Öffentlichkeit:

  • Es werden Zeugen gesucht, die am 15. April 2024 Wahrnehmungen zu Personen- und Fahrzeugbewegungen auf der Melanchthonstraße (zwischen Lutherstraße und Reichertstraße) im Zeitfenster 21:49 Uhr – 21:56 Uhr (Polizeinotruf) machen können.
     
  • Darüber hinaus ist für die Ermittler von Interesse, welche Personen sich zeitlich nah zu dem Polizeinotruf im Umfeld des Auffindeortes Melanchthonstraße 41 aufhielten bzw. sich von dort aus entfernten.
     
  • Zudem werden Personen gebeten sich zu melden, die am 15. April 2024 (auch) in der Zeit von 20 Uhr bis 22.30 Uhr auf der Melanchthonstraße zwischen Lutherstraße und Reichertstraße Fahrzeuge geparkt hatten, die mit einer Dashcam oder anderen Formen von Videoüberwachungstechnik ausgestattet sind.
     
  • Wer kann weiterhin Angaben zu Personenbewegungen im Umfeld der
     
    • Jauernicker Straße,
    • Melanchthonstraße,
    • Sattigstraße,
    • Kunnerwitzer Straße und
    • Reichertstraße

   zwischen 21:56 Uhr und 22:45 Uhr machen?

 


Für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der angezeigten Straftat und der rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen, lobt die Polizeidirektion Görlitz bis zu 7.000 Euro aus*.


Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an die


Polizeidirektion Görlitz
Conrad-Schiedt-Straße 2 in 02826 Görlitz
Telefon: +49 (0) 3581 468-5000
E-Mailemk.kpi.pd-gr@polizei.sachsen.de  
 

►  Hinweisportal

 

oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.



 


 

Medieninformationen





*Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt.