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Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei Sachsen

Blaulicht
(© Polizei Sachsen)

Die Grundlage bildet die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen beziehungsweise Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA).

Neue ÜEA sind unter Beachtung der neuesten Ausgabe der ÜEA-Richtlinie zu projektieren und zu installieren.

Nachfolgend wird die aktuell gültige sogenannte ÜEA-Richtlinie des Freistaats Sachsen und zusätzliche (länderspezifische) Einzeldokumente zur Verfügung gestellt.

 



Einzeldokumente (soweit erforderlich ausfüllbar):

Generator für Meldertexte gemäß ÜEA-Richtlinie

Im Anschluss finden Sie einen Generator für Meldertexte zur differenzierten Alarmübertragung im Satztyp 54H und Übersicht der Meldungsarten im Satztyp 02H gemäß Protokoll der Richtlinie VdS 2465. Beim Anklicken auf den Link startet ein automatischer Download der Excel-Datei.

Der Generator ist über einen von der Polizei Hessen bereitgestellten Link zugänglich.