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Hinweise für Opfer von Telefonbetrug

Sie sind Opfer einer Betrugsmasche am Telefon geworden?

Schämen Sie sich nicht, Telefonbetrug kann jeden treffen.

Für viele Opfer von Telefonbetrug ist es eine große Hürde, über die Erlebnisse öffentlich zu sprechen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten – zu groß ist die Angst vor Schuldzuweisung durch Dritte und die eigene Scham, auf eine Betrugsmasche hereingefallen zu sein.

Schuld sind nicht die Opfer, sondern immer die Täter!

Lassen Sie sich als betroffene Person also nicht in eine Täterrolle drängen.

Opfer von Betrug geworden zu sein, kann zudem mit einer psychischen Belastung einhergehen. Holen Sie sich Hilfe und vertrauen Sie sich Angehörigen, Freunden oder Bekannten an.


Erstatten Sie Anzeige!

Wenn Sie Opfer von Betrug oder eines Betrugsversuchs geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Wenden Sie sich hierfür an das für Sie zuständige Polizeirevier oder rufen Sie die Polizei unter der 110.

 

Jede Anzeige unterstützt die Ermittler dabei, neue Betrugsmaschen frühzeitig zu erkennen und die Täter dahinter zu überführen. Darüber hinaus erhält die Polizei dadurch wichtige Informationen zum Ausmaß des Deliktfeldes.

 

Eine Anzeige können Sie persönlich auf jeder nächstgelegenen Polizeidienststelle oder bei der Onlinewache der Polizei Sachsen erstatten.


Die Opferschutzbroschüre der sächsischen Polizei

Opferschutzbroschüre

Die Broschüre richtet sich an Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Neben Hinweisen zu speziellen Delikten enthält die Broschüre Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens und die Rechte als Opfer sowie einen umfänglichen Adressteil der Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer.

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Hinweise für Angehörige

Hinweise für Angehörige

Ansprechpartner

Ansprechpartner in den Polizeidirektionen zu diesem Präventionsthema finden Sie hier:

Mehr Informationen zum Thema

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Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Programmes Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.