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Diebstähle in Zusammenhang mit Photovoltaik-/Solartechnik

Verantwortlich: Landeskriminalamt Sachsen
Stand: 26.07.2022, 10:35 Uhr

Fallentwicklung und Präventionstipps der Polizei

Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise, der hohen Gas- und Ölpreise sowie des Klimawandels ist Solarenergie eines der derzeit gefragtesten Energieressourcen. Dabei wird die Wärmestrahlung der Sonne mittels einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage für die Energiegewinnung genutzt. Doch Solarkollektoren und  solarthermische oder photovoltaische Anlagen und das Zubehör haben ihren Preis und sind aufgrund ihrer Werthaltigkeit auch für Diebe und Hehler ein interessantes Zielobjekt.

Für das zweite Halbjahr 2021 wurden im Freistaat Sachsen 27 Fälle festgestellt, wovon zwei Fälle als Versuchsstraftat registriert wurden. Es entstand ein vergleichsweise niedriger Gesamtdiebstahlsschaden von 89.531 Euro. (1. HJ 2021 – 27 Fälle; 2.HJ 2020 – 25 Fälle; 1. HJ 2020 – 24)

Im erste Halbjahr 2022 wurden im Freistaat Sachsen 34 Fälle festgestellt, wovon sechs Fälle als Versuchsstraftat registriert wurden. Es entstand ein Gesamtdiebstahlsschaden von 252.922 Euro.

Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 stiegen damit die Fallzahlen gegenüber den vergangenen Vergleichszeiträumen deutlich an.

Grundlage dieser Erhebungen bildet der Datenpool im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS)[1].

Im Zuge der Auswertung der Daten konnte erneut festgestellt werden, dass durch die Täter nicht nur Module sowie Gleich- und Wechselrichter entwendet werden, sondern ebenso Solarpanele, zugehörige Kabel und Batteriespeicher.

Die Solartechnik wird hauptsächlich von Dächern größerer Hallen/Lager und von Solarfeldern/-parks fachgerecht abmontiert und entwendet. Hinzu kommen immer häufiger Diebstahlshandlungen kleinerer Anlagen oder deren Bauteile von Garagenkomplexen und privaten Grundstücken.

Die Täter sind oft sehr gut organisiert, die Diebstähle erfolgen arbeitsteilig, in kurzer Zeit und vermutlich nachts. Die Diebe machen sich dabei die gute Erreichbarkeit der Anlagen über befestigte Wege zu Nutze und transportieren das Diebesgut mit Kleintransportern oder Lastkraftwagen ab.

Die Einfriedung von Solarparks mit einfachen Maschendraht- oder Wildzäunen stellt für die Diebe nahezu kein Hindernis dar, ebenso die mit einfachen, handelsüblichen Werkzeugen schnell zu lösenden Befestigungsmittel der Anlagenteile. Dies begünstigt eher den Diebstahl einer Vielzahl von Solarmodulen in kurzer Zeit.

Regionale Verteilung

Anzahl der Fälle nach Landkreisen und kreisfreien Städten der letzten fünf Halbjahre finden Sie im unten angefügten PDF-Dokument.

Präventive Empfehlungen und Tipps:

  • Besonders diebstahlgefährdet sind Photovoltaikanlagen auf unbewohnten oder abgelegenen Gebäuden (z. B. landwirtschaftliche Gebäude, Lagerhallen, Verwaltungsgebäude) und Freiflächenanlagen.
  • Wesentliche Anlagenteile wie Solarmodule und teilweise auch im Freien installierte Wechselrichter sollten sich nur mit Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung lösen lassen. Dies kann u. a. durch Einschlagen von Metallkugeln in Innensechskantschrauben, Verwenden von Schrauben mit Sollbruchstellen oder Verklebungen erfolgen. Bei Dachanlagen ist darüber hinaus insbesondere auch darauf zu achten, dass potentielle Aufstiegshilfen, wie Leitern, Mülltonnen, Gartenmöbel u. ä., gesichert bzw. weggeschlossen werden, um dem Täter die Arbeit nicht zu „erleichtern“.
  • Je mehr Aufwand der Diebstahl erfordert, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter von seinem Handeln absieht. Der Faktor „Zeit“ hat insoweit einen große Bedeutung: Eine längere „Arbeitszeit“ für die Täter bedeutet ein größeres Risiko, beim Diebstahl entdeckt zu werden.
  • Freiflächenanlagen („Solarparks“) stehen häufig auf abgelegenen Freiflächen mit einer großen Anzahl zugänglicher Module. Zur Absicherung der Freiflächenanlagen ist die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage (z. B.: Doppelstabgittermattenzaun, 2,50 Meter hoch, gegebenenfalls mit Übersteig-/Unterkriechschutz) ein wesentliches Grundelement. Einfache Maschendraht- oder Wildzäune als Einfriedung entfalten wenig bzw. keine Schutzwirkung. Die Tore der Zufahrten sind in der gleichen Höhe wie die Zaunanlage zu verbauen. Konkrete Zufahrts-/Zutrittsberechtigungen und die Festlegung von Schlüsselregelungen erhöhen ebenfalls die Sicherheit.
  • Neben der Sicherung der im Freien installierten Anlagenteile sollen Gebäude und Räume mit Solaranlagen eine mechanische Grundsicherung aufweisen. Dazu gehört die Sicherung aller Außentüren/-tore, der Fenster, ggf. Kellerlichtschächte und sonstiger sicherheitsrelevanter Gebäudeöffnungen.
  • Zusätzlich sollte für eine frühzeitige Detektion von Diebstahlversuchen und rechtzeitige Intervention auch die Errichtung von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen in Erwägung gezogen werden. Bei Letzterem sind natürlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
  • Hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur mechanischen Sicherung sowie der Errichtung von Einbruchmelde- und Video-überwachungsanlagen wird auf den Adressennachweis für Errichter-firmen verwiesen.

www.polizei.sachsen.de/errichterunternehmen

  • Ungeachtet dessen sollten Betreiber von Solaranlagen ihre Anlagen regelmäßig kontrollieren und dabei auf Unregelmäßigkeiten insbesondere auf Markierungen oder Beschädigungen am Zaun achten. Bei  verdächtigen Wahrnehmungen sollte sofort die Polizei verständigt werden.
  • Die wesentlichen Anlagenteile wie z. B. Solarmodule werden zwar von den Herstellern individuell nummeriert, die Beschriftungen sind aber herstellerabhängig meistens nur mit lösbaren Aufklebern angebracht. Deshalb wird empfohlen, die Module/Geräte zusätzlich selbst individuell zu kennzeichnen bzw. zu codieren. Dazu eignet sich z. B. ein selbsterklärender Code, die sogenannte Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN). Diese setzt sich aus der Stadt- bzw. Landkreiskennung (Kfz-Kennzeichen), Gemeindeschlüssel, Straßenname, Hausnummer sowie den Initialen des Eigentümers zusammen.  Der Vorteil dieser Kennzeichnungsmethode liegt unter anderem darin, dass eine Zuordnung selbst dann möglich ist, wenn ein Diebstahl noch nicht bemerkt wurde. Eine Täterüberführung wird dadurch erleichtert, das Diebesgut wird für Hehler uninteressant und eine Eigentumszuordnung ist schnell möglich. Die Kennzeichnung sollte gut sichtbar und möglichst dauerhaft angebracht werden.
  • Die Polizeilichen Beratungsstellen führen verhaltensorientierte und sicherungstechnische Beratungen bei Privatpersonen, Vereinen, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, kommunalen Institutionen, Behörden und Ämtern im Freistaat Sachsen durch.

Eine polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.polizei.sachsen.de/Polizeiliche Prävention/ Polizeiliche Beratungsstellen

 

[1] Zur Erhebung der Daten wurden alle Diebstahlsdelikte im Freistaat Sachsen in den benannten Zeiträumen herangezogen, welche im Kurzsachverhalt zur Beschreibung der Straftat die Begriffe „Solar“, „Photovol“ bzw. „Fotovol“, „Wechselricht“ oder „Gleichricht“ enthielten. Nicht in die Auswertung einbezogen wurden Diebstähle von Solarduschen, -leuchten, -figuren und ähnlichen Dekorationsgegenständen.

 


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