#faktenfreitag - Ehreneskorte
Verantwortlich: Thomas Geithner
Stand: 10.09.2021, 12:58 Uhr
Polizeidirektion Dresden
#faktenfreitag – Ehreneskorte
Bei besonderen Gästen fährt die Polizeidirektion Dresden besondere Maßnahmen – auch bekannt als Ehreneskorte. In unserem #faktenfreitag erklären wir heute, wem diese Ehre zu Teil wird und warum sie immer wieder geübt werden muss.
Die Ehreneskorte ist ein Bestandteil des polizeilichen Begleitschutzes durch die Verkehrspolizei und unterliegt einem genauen Protokoll. So bekommt nicht jeder diese polizeiliche Formationsfahrt in Keilform. Selbst die Anzahl der Eskortefahrer auf den Polizeimotorrädern ist protokollarisch genau festgelegt.
So werden Außenminister und andere Fachminister bei Arbeitsbesuchen von drei Fahrern eskortiert. Handelt es sich bei ihrem Besuch jedoch um einen offiziellen – also mit Einladung von Bundes- oder Landesregierung mit offizieller Begrüßung zum Beispiel vom Ministerpräsidenten – werden sie von fünf Polizeimotorrädern begleitet. Parlamentspräsidenten und Regierungschefs ebenfalls bei Arbeitsbesuchen – hierbei begrüßt ein Mitarbeiter der Staatskanzlei und nicht der Ministerpräsident selbst – fünf Polizeimotorräder als Eskorte, bei offiziellen Besuchen hingegen sogar sieben. Staatsoberhäupter wie Staatspräsidenten und Könige werden bei Staatsbesuchen von 15 Krafträdern begleitet.
Das Fahren in Keilformation ist für unsere Kolleginnen und Kollegen der Verkehrspolizei kein Alltagsgeschäft. Deshalb wird es immer wieder im Gewerbegebiet Rähnitz beziehungsweise bei Übungsfahrten – zum Beispiel vom Flughafen in Klotzsche bis zur Staatskanzlei – geübt. Die Schwierigkeit dabei liegt neben der zügigen Fahrweise vor allem im geringen Abstand zum Vorder- und Seitenmann. Da die Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Dresden über zwölf Polizeimotorräder verfügt, können nur kleinere Ehreneskorten von der Polizeidirektion selbstständig gestellt werden. Bei umfangreicheren Eskortefahrten werden zusätzlich auch Kolleginnen und Kollegen aus anderen Polizeidirektionen Sachsens angefordert. Zusätzlich zu den Motorrädern sind auch noch Streifenwagen im Einsatz, die für eine störungsfreie Durchfahrt auf der Protokollstrecke sorgen. Eine besondere Anzugsordnung herrscht für die Polizistinnen und Polizisten auf den Dienstmotorrädern nicht. Sie tragen, wie bei jeder Fahrt mit dem Dienstkrad, ihre Motorradkombi. (ls)