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Geldbörse unterschlagen und 1.000 Euro abgehoben - Öffentlichkeitsfahndung

Medieninformation: 2/2021
Verantwortlich: Anja Leuschner (al)
Stand: 20.04.2021, 13:30 Uhr

Geldbörse unterschlagen und 1.000 Euro abgehoben - Öffentlichkeitsfahndung

 

Weißwasser/O.L., Bahnhofstraße

18.08.2020, 16.20 Uhr

 

Ein bislang unbekannter Täter hat am Dienstagnachmittag, den 18. August 2020, einen Computerbetrug in Weißwasser begangen. Ein Geschädigter hatte zuvor seine Geldbörse verloren. Der Tatverdächtige nahm diese an sich. Darin fand er eine EC-Karte samt PIN. Er nutzte die Karte, um bei der Sparkasse an der Bahnhofstraße in Weißwasser 1.000 Euro abzuheben. Anschließend versuchte er noch weitere zweimal jeweils 1.000 Euro abzubuchen, was jedoch misslang.

 

Die Ermittler des örtlichen Kriminaldienstes übernahmen die Untersuchungen in dem Fall. Sie fahnden nun öffentlich mit Fotos der Überwachungskamera des Geldinstituts nach dem unbekannten Mann, der wie folgt beschrieben werden kann:

  • circa 35 - 45 Jahre alt
  • stämmige Statur
  • kurze dunkle Haare, Seiten kurz rasiert, oben etwas länger

Der Gesuchte trug ein blaues T-Shirt mit weißem Schriftzug auf der Brust, eine blaue Hose und schwarze Schuhe. Eventuell handelte es sich dabei um Arbeitskleidung. Während der Tatausführung war sein Gesicht mit einem Mund-Nasen-Schutz bedeckt.

 

Wer kennt diesen Mann und kann Angaben zu seiner Identität machen? Hinweise nimmt das Polizeirevier Weißwasser unter der Rufnummer 03576 262 - 0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

 

Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/80492.htm

 

Laut Beschluss des Amtsgerichts Görlitz dürfen die Abbildungen auf den Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden und in der regionalen und überregionalen Presse veröffentlicht werden.
Die Ausstrahlung der Abbildungen darf im regionalen und überregionalen Fernsehen erfolgen.
Durch Verlinkung auf die Internetseiten der Strafverfolgungsbehörden wird die Übernahme der Abbildungen in Online-Publikationen, z. B. Auftritten in sozialen Netzwerken, Online-Ausgaben, E-Paper, Mediatheken oder sonstigen Internetangeboten gestattet.

WICHTIG: Die Anordnung ist auf eine Woche befristet, sofern es sich um eine wiederholte Veröffentlichung im Fernsehen oder in periodischen Druckwerken handelt.


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