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Plauen, OT Oberlosa: Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität

Medieninformation: 679/2019
Verantwortlich: Oliver Wurdak
Stand: 13.11.2019, 15:41 Uhr

Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität

Zeit:     13.11.2019, 8 Uhr bis 14 Uhr
Ort:      Plauen, OT Oberlosa

Erneut haben die Polizeien der Freistaaten Sachsen und Bayern, unterstützt durch die Bundespolizei und den Zoll am Mittwoch durch eine konzertierte Kontrolltätigkeit an den Bundesautobahnen 9 und 93 in Oberfranken sowie 72 im sächsischen Vogtland eine Facette der seit November 2016 bestehenden gemeinsamen Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität umgesetzt. An der Kontrollstelle auf sächsischem Gebiet auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Plauen, nahe der Autobahnanschlussstelle Plauen-Süd, waren zudem im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der tschechischen Polizei neben 82 sächsischen, drei bayerischen und zehn Bundespolizisten sowie elf Zollbeamten auch zwei Polizisten der Bezirkspolizeidirektion Karlovy Vary in die Kontrolltätigkeiten eingebunden. Zudem war das vogtländische Fahndungs- und Kompetenzzentrum – paritätisch mit Beamten der sächsischen, bayerischen und Bundespolizei besetzt – koordinierend im Einsatz.

Zur Kontrolle wurden insgesamt 76 Pkw, 19 Lkw und zwei Busse mit zusammen 153 Personen von der BAB 72 herunter zur Autobahnmeisterei gelotst. Als Hilfsmittel beim Kontrollieren setzten die Beamten auch zwei Rauschgiftspürhunde und ein mobiles Röntgengerät ein, welches in 102 Fällen zum Durchleuchten von Gepäckstücken genutzt wurde.

Insgesamt wurden drei Straftaten festgestellt. Diese waren ein Verstoß gegen die Abgabenordnung, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und eine Urkundenfälschung. Ein festgestellter Verstoß gegen das Asylgesetz stellte eine Ordnungswidrigkeit dar.

Auch die Verkehrstüchtigkeit der kontrollierten Fahrzeuge wurde durch die Beamten nicht außer Acht gelassen. Letztlich stellten die Polizisten sechs Verkehrsordnungswidrigkeiten fest. Dabei hatte eine das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Stilllegung des Fahrzeugs zur Folge.

Durch die Kontrolltätigkeit haben die beteiligten Polizeien den Fahndungsdruck weiter hoch gehalten. Außerdem dienen die gewonnenen Informationen der Vervollständigung des polizeilichen Lagebildes. Des Weiteren wird es auch in Zukunft ähnlich angelegte Großkontrollen geben. Diese werden ergänzt durch die kleineren stichpunktartigen täglichen Kontrollen sowohl der uniformierten als auch der zivilen Polizeikräfte.


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