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Hoher Sachschaden durch Brandstiftung in Meißen

Verantwortlich: Jürgen Schmidt, Tom Bernhardt
Stand: 20.09.2019, 11:30 Uhr

Zeugen und Hinweise gesucht

Datum/Tatzeit: 14. September 2019, gegen 0:20 Uhr
Ereignisort: 01662 Meißen, OT Winkwitz, Dierarer Weg

Derzeit noch unbekannte Täter verschafften sich am Sonnabend, den 14. September 2019, kurz nach Mitternacht gewaltsam Zutritt zu einem abgelegenen Grundstück im Meißner Ortsteil Winkwitz und setzten einen LKW der Marke Iveco in Brand.

Der Brand breitete sich schlagartig aus, so dass vier weitere Fahrzeuge (ein LKW VW Crafter, ein Bus, ein PKW Smart und ein PKW Suzuki Jimny) sowie zwei Anhänger fast zeitgleich in Brand gerieten. Der Gesamtsachschaden an den Fahrzeugen beträgt ca. 50.000 Euro.

Durch ein mögliches Übergreifen der Flammen bestand eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben für sechs Bewohner eines angrenzenden Wohnhauses. Unmittelbare Gefahr bestand auch für mehrere Hunde, die in einem Zwinger nahe des Brandortes in einem Zwinger untergebracht waren.

Nur durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr, die bereits 10 Minuten nach der Alarmierung vor Ort war, konnte die Gefahr beseitigt werden. Es wurden keine Personen verletzt. Die sofort durch die Polizei eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen verliefen jedoch erfolglos.

Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung werden von der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen geführt.

Es werden Zeugen gesucht, die zur Tatzeit im näheren oder weiteren Bereich des genannten Tatorts verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben.
Für sachdienliche Hinweise oder Beweismittel, die zur Ermittlung und Überführung an der Tat Beteiligter führen, setzt das Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro aus*.
Für entsprechende Mitteilungen steht das Hinweistelefon des Landeskriminalamtes unter der Rufnummer 0800/855-2055 zur Verfügung.
Zeugen, die sonstige Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden ebenso gebeten, sich beim Landeskriminalamt Sachsen oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

  • Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

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Landeskriminalamt Sachsen