Es geht wieder los!

(© Polizei Sachsen)
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmal ALLE Verkehrsteilnehmer auf Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung hinweisen:
„§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Nun können wir natürlich wieder mit dem Finger auf die anderen zeigen, die ja IMMER bei Rot fahren, NIE den Abstand einhalten, STÄNDIG den toten Winkel nicht beachten, sich GENERELL als Könige der Straße verstehen, NUR die Umwelt verpesten, NICHT an den Schulterblick denken, GRUNDSÄTZLICH ohne Licht unterwegs sind...
Aber mal ehrlich:
Was bringt das?
Die Grundregel ist doch:
Der Straßenverkehr ist kein Kampf des einen gegen den anderen, sondern ein permanentes Miteinander.
Also bitte:
Nicht aufregen, sondern aufeinander aufpassen!