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Feiern bis spät in die Nacht - OHNE Polizei

Spätsommer, Sonne und Wochenende sind für viele Sachsen die idealen Zutaten für eine zünftige Feier im Garten oder auf dem Balkon. Doch was des Einen Lust ist des Anderen Last. Gerade zu später Stunde mehren sich deshalb die Beschwerden genervter Anwohner ob des ruhestörenden Lärms der geselligen Runde – die Polizei wird gerufen.

Lärm ist für viele Menschen ein großes Ärgernis, egal ob er durch Straßenverkehr, Baustellen oder eben die eigenen Nachbarn verursacht wird. Er nervt und macht aggressiv – vor allem dann, wenn die Ursachen dafür leicht abgestellt werden könnten. Besonders sensibel reagieren viele Menschen in den Abend- und Nachtstunden, wenn sie z. B. aufgrund hoher Temperaturen schlechter schlafen und deshalb die Fenster über Nacht offen lassen. Sie sind somit dem Lärm direkt ausgesetzt.

Generell gilt, dass zwischen 22.00 und 6.00 Uhr eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft vermieden werden muss, was sowohl die Lautstärke als auch die Dauer der Lärmeinwirkung angeht. Dies betrifft z. B. Radio- und Fernsehgeräte, insbesondere dann, wenn die Geräte bei offenen Fenstern, auf dem Balkon oder im Freien betrieben werden. Personengruppen müssen ebenfalls auf das Ruhebedürfnis der Nachbarn Rücksicht nehmen.

Die Polizei kann bei wiederholter Zuwiderhandlung die entsprechenden Geräte beschlagnahmen und bei Bedarf auch Platzverweise aussprechen, z. B. gegen Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Objekt haben. Zudem kann der Verursacher durch das zuständige Ordnungsamt sanktioniert werden.

Auszug aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) § 117 – Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Die Polizei rät

  • Informieren Sie ihre Nachbarschaft über ein bevorstehendes Fest und bitten Sie hierfür um Verständnis.
  • Seien Sie rücksichtsvoll und halten Sie die Lautstärke der Musikanlage auf möglichst niedrigem Niveau.
  • Versuchen Sie als »Nachbar, der durch Lärm belästigt wurde« zuerst einmal mit dem »Lärmverursacher« zu reden, bevor Sie die Polizei anrufen. Sie haben so eher die Möglichkeit, einen oftmals ungewollten Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.
  • Weisen Sie als verantwortungsvoller Gastgeber auch ihre Gäste auf eine mögliche Lärmbelästigung durch lautstarke Unterhaltungen hin.
  • Nehmen Sie auf Ihren Nachbarn Rücksicht – vielleicht findet ja die nächste Party bei ihm statt... 

Ein schönes und vor allem ruhiges Wochenende wünscht Ihnen

Ihre Polizei