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Handyverlust oder -diebstahl

Heutzutage ist ein Mobiltelefon aus dem Alltag kaum wegzudenken. Bei vielen befinden sich Kontaktdaten, Bankdaten, Anmeldedaten für Onlineshops, E-Mails, persönliche Textnachrichten und private Fotos auf dem Telefon. Kommt das Gerät abhanden ist schnelles Handeln gefragt!

Um zu verhindern, dass Kriminelle die sensiblen und personenbezogenen Daten nutzen, um damit Straftaten zu begehen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Zur Sperrung Ihres Geräts sind Ihre Handyrufnummer, SIM-Kartennummer und Kundennummer erforderlich.
  • Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei.
  • Dazu benötigen Sie Kaufvertrag/Produktbeschreibung und IMEI-Nummer (15-stellige Geräte-Seriennummer). Die IMEI-Nummer ist bei Verlust oder Straftat für die Sperrung, Fahndung und Zuordung beim Auffinden des Handys wichtig. Weitere Informationen zur IMEI-Nummer können Sie dem folgenden Abschnitt entnehmen.
  • Melden Sie den Handyverlust bei Ihrem Netzbetreiber! Je eher Sie das tun, desto weniger Zeit haben Kriminelle, um z. B. bei einem Prepaid-Vertag auf Ihre Kosten zu telefonieren. Zeitverzug kann hier sonst richtig teuer werden!
  • Denken Sie daran: Für Ihre Versicherung benötigen Sie eine Anzeigenbestätigung!

Netzbetreiber und Sperrnotruf

Die bundesweit einheitliche Notrufnummer zum Sperren abhanden gekommener Bankkarten, Mobilfunkkarten und anderer elektronischer Berechtigungen ist die 116 116.

Falls Sie sich im Ausland befinden, wählen Sie +49 116 116. Alternativ können Sie auch die Rufnummer +49 30 4050 4050 verwenden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sperr-notruf.de.
 

Netzbetreiber:

  • Telekom: 0800 330 2202
  • Vodafone:  0800 172 1212
  • Telefónica:  0176 888 55 282 oder 0176 888 55 222

Damit Ihr Handy gar nicht erst »geklaut« wird

  • Ihre Polizei empfiehlt, nach dem Erwerb eines Handys die PIN (Personal Identifikation Number) und den Mailbox-Code zu ändern, da durch den Hersteller nur Standardwerte eingestellt werden.
  • Aktivieren Sie den Gerätecode, damit das Gerät nicht durch Unbefugte mit einer fremden Mobilfunkkarte genutzt werden kann.
  • Lassen Sie Handy und Karte weder offen noch verdeckt herumliegen!
  • Schalten Sie Ihr Mobilfunktelefon, wenn es unbeaufsichtigt ist, zumindest mit aktiviertem PINSchutz aus!
  • Notieren Sie die Geheimzahlen PIN oder PUK weder auf dem Handy noch auf der Karte! Verwahren Sie diese Zahlenfolge an einem sicheren Ort!
  • Jedes Handy hat seine ganz persönliche Identifikationsnummer (IMEI) – notieren Sie diese! Die 15-stellige Geräte-Seriennummer ist unter dem Akku aufgetragen oder kann durch die Tastenkombination *#06# abgefragt werden.
  • Zudem kann Ihr Handy anhand der IMEI-Nummer durch Ihren Netzbetreiber geortet werden, wenn die SIM-Karte eingelegt, das Gerät eingeschaltet und mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden ist. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Ortung gegenüber Ihrem Netzbetreiber besteht allerdings nicht.
  • Sofern Sie die entsprechenden Ortungsoptionen in den Sicherheitseinstellungen Ihres Handys aktiviert haben, können Sie über Ihren Account den Standort Ihres Mobiltelefons von jedem beliebigen Gerät mit Internetverbindung selbständig orten, sperren oder entfernen.
  • Schalten Sie die geräteseitig eingerichtete Prüfung der PIN oder PUK (Personal Unblocking Key) bei Inbetriebnahme des Gerätes nicht ab. Das erhöht das Risiko der unbefugten Nutzung.

Was tun, wenn Sie ein fremdes Handy finden?

Sollten Sie einmal ein fremdes Handy finden, empfehlen wir Ihnen die Abgabe in einem Bürger- oder Fundbüro bzw. bei der Polizei, auch wenn das zunächst Umstände bereitet. Sie würden sich sicher im Falle eines Verlustes ebenso über eine Abgabe freuen wie die Besitzerin oder der Besitzer des von Ihnen gefundenen Handys. Im Übrigen würden Sie sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Fundunterschlagung aussetzen, wenn Sie das Mobilfunktelefon behalten oder nutzen.