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Wissenschaftliche Arbeiten

Vor der Einführung des Bachelor-Studienganges war das Anfertigen einer Diplomarbeit noch fakultativ. Seit der Einführung des Bachelor-Studienganges muss von jedem Studenten eine Bachelorarbeit zum Erwerb des Abschlusses gefertigt werden. Ziel dieser Arbeit ist zum einen die Auseinandersetzung mit einem wissenschaftlichen Thema und die Nutzung entsprechender Quellen und um anderen zu zeigen, dass man dieses Thema im Rahmen einer schriftlichen Ausarbeitung schlüssig und verständlich vorstellen kann.

Die Themen werden von den Studenten entweder selbst gesucht oder aus einem Themenkatalog ausgewählt. Einzige Bedingung ist ein thematischer Bezug zur Polizei. Die bisherigen Themen der Diplom- und Bachelorarbeiten sind sehr vielfältig und reichen von "Anhörung von Kindern bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs" bis zur "Zeugenvernehmung im Strafverfahren: Videoaufzeichnungen gemäß § 58a StPO".

Grundsätzlich können Abschlussarbeiten wie andere Leihmedien in der Bibliothek gelesen oder ausgeliehen werden.

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